Technik, die verführt

Die Bundeswehr will demnächst aus den USA bewaffnete Drohnen beschaffen

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Sie sind leise und mit bloßem Auge nicht erkennbar. Sie kreisen geduldig in der Luft, lauern, pirschen sich heran - und dann drückt jemand den roten Knopf. Eine Hellfire-Rakete löst sich, Sekunden später bricht auf der Erde tatsächlich ein Höllenfeuer los. Das ist US-Drohnenwerk in Afghanistan, Pakistan, ebenso in Jemen. Nun will das deutsche Militär auch den roten Knopf drücken. Die Bundesregierung prüft, ob die US-Kampfdrohne »Predator« (Raubtier) angeschafft wird. Hintergründe von RENÉ HEILIG.
Eurohawk-Drohne der Bundeswehr auf der ILA 2010
Eurohawk-Drohne der Bundeswehr auf der ILA 2010

Es geht um Mord, Mord aus sicherer Entfernung. Kampfdrohnen können klammheimlich beobachten und alles und alle, die als feindlich qualifiziert sind, eliminieren. Die Piloten der Flugroboter sitzen Tausende Kilometer entfernt in sicheren Kasernen. Sie steuern per Joystick den Tod, ohne ihr eigenes Leben zu gefährden. Mehr noch: Sie retten Leben, das von Kameraden, die nun nicht mehr in den Kugelhagel geschickt werden müssen. Die Frage »Wer wen?« ist auf eine neue technologische Ebene gehoben worden. Recht und Moral reichen da nicht heran.

Auch die Bundeswehr besitzt Unmanned Aerial Systems (UAS), hierzulande Drohnen genannt. Die wichtigsten, modernsten stammen aus Israel, sind erprobt in den Palästinensergebieten. Gerade hat man den Leasingvertrag für die »Heron«-Drohnen in Afghanistan bis 2014 verlängert.

Doch die geborgte Technik hilft nur aufzuklären, den Feind zu erspähen. Gefechte führen können die Piloten nicht. Das kann quälend sein, wenn die Soldaten am Stick zusehen müssen, wie ihre Kameraden vor Ort zusammengeschossen oder in Sprengfallen zerfetzt werden. Die Passivität soll nun von einer Angriffsfähigkeit ergänzt werden. Die Bundeswehr erwägt, sich bewaffnete Drohnen zuzulegen. Es geht um das US-Killergerät »Predator B« .

Eine solche Technik, die die bewaffneten Konflikte bereits jetzt massiv verändert, ist verführerisch. Wer sie hat, will sie nutzen. Zum Angriff. Einwand: So wie die meisten anderen Waffensysteme. Doch: Mit Robotern mordet es sich effektiver, unbeschwerter. Heimlich. Die USA führen es vor. Immer wieder schicken sie Drohnen gegen wirkliche oder vermeintliche Taliban- und Al-Quaida-Führer aus und überschreiten dabei jegliche Grenzen, die herkömmlichen Kriegen gesetzt waren. Ausgeführt werden Todesurteile, ohne dass es je ein Gerichtsverfahren gegeben hätte.

Aber: Wenn zwei das Gleiche besitzen, müssen sie noch lange nicht das Selbe tun. Müssen nicht, aber wer bestimmt, was erlaubt und was verboten ist? Wer kontrolliert die Einhaltung der Regeln? Das Grundgesetz verbietet Hinrichtungen.

Was Informationen zur Drohnenbeschaffung betrifft, so versichert der Sprecher des Verteidigungsministers, Kapitän Christian Dienst, in der vergangenen Woche, würde sich Minister Thomas de Maiziere (CDU) melden, »wenn die Zeit reif ist«. Dann werde sich der Chef »sicherlich auch zu diesem Komplex einlassen«.

Warum nur mauert das Ministerium dann bereits jetzt, wenn es von Abgeordneten - in diesem Fall aus der Grünen-Fraktion - zu Details gefragt wird? Zitat: »Hinsichtlich der Aspekte der Anfrage zu militärischen Fähigkeiten ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene Auskunft ›VS - Nur für den Dienstgebrauch‹ einzustufen ist. Sie bietet einen detaillierten Überblick über die Entwicklung und Planung unbemannter Systeme in der Bundeswehr bis mindestens 2025.«

Geheimhaltung? Obwohl man sich offen über die Fähigkeiten der Drohnen und ihrer Bewaffnung informieren kann? Der US-Hersteller General Atomics Aeronautical Systems, der im Computer bereits »Predator B« mit dem Eisernen Kreuz der Deutschen Luftwaffe fliegen lässt, macht genügend Reklame.

Die Bundesregierung gibt an, dass »die Zusammenstellung in ihrer Gesamtheit und die Tatsache, dass die Antworten von offizieller, fachlich zuständiger Seite erfolgen«, eine Geheimhaltung notwendig macht. »Eine Veröffentlichung und damit eine Kenntnisnahme durch Unbefugte können für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik nachteilig sein.«

Unbefugte? Dazu hätte man auch Bünyamin E. zählen können. Der junge Mann aus Wuppertal war drei Monate in Pakistan, hatte Kontakt zu Islamisten. Im Oktober 2010 wurde er von einer US-Kampfdrohne umgebracht. Es gibt keinen Beleg dafür, dass er ein bewaffneter Feind war. Auf welcher Rechtsgrundlage nahmen ihm US-Krieger das Leben? Und wie wird Deutschland demnächst in vergleichbaren Situationen handeln?

»Wir sind da sozusagen am Beginn einer Rampe, und was Rampen so an sich haben, ist, dass sie irgendwann einmal aufwärts gehen und dann auf einem Plateau ankommen, wo sie sich verbreitern und zu einem Ergebnis führen«, weicht der Sprecher des Verteidigungsministeriums aus. Um dann in einem Schachtelsatz nebenbei zu erwähnen, dass man längst kurz vor diesem »Plateau« steht.

»Die Entscheidung, ob ›Predator B‹ angeschafft werden kann - erst einmal als Plattform, unabhängig davon, was draufgesetzt wird, beziehungsweise die Prüfung des Angebotes, wenn es denn vorliegt - kann frühestens im dritten Quartal 2012, also in drei Monaten, erfolgen.«

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