Ein Klick gegen Abzocke

Wer im Internet einkauft, muss ab heute über alle Kosten informiert werden

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.
Heute tritt das Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen im Internet in Kraft. Ein Mausklick soll Verbraucher vor unseriösen Angeboten bewahren. Doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis die schwarzen Schafe der Branche neue Schlupflöcher finden.

Egal ob Bücher, Reisen oder Software: Der Handel im Internet boomt. 2011 wuchs die Branche in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 12,2, Prozent. Nach Angaben des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels (bvh) verbuchten die Online-Händler einen Gesamtumsatz von 34 Milliarden Euro. Mittlerweile liegt der Anteil der Internetgeschäfte am gesamten Einzelhandel bei mehr als acht Prozent.

Allerdings tummeln sich auch viele schwarze Schafe im Netz. Sie nutzen die Anonymität und fehlende Rechtssicherheit, um Kunden abzuzocken. Immer wieder warnen die Verbraucherschützer vor Kostenfallen im Internet. »Ob Routenplaner, Mitfahrgelegenheiten, Anti-Viren-Programme oder Outlet-Adressen - viele Freeware-Infos im Internet entpuppten sich bislang als Köder für kostenpflichtige Infos und Service-Angebote«, heißt es auf der Webseite des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Viele Nutzer tappten in die Fallen. Wer sich etwa ein vermeintlich kostenloses Programm zum Ansehen von Online-Filmen heruntergeladen hatte, bekam nur wenig später die Rechnung zugeschickt. Wer nicht zahlte, wurde abgemahnt. Inkassounternehmen schalteten sich ein. Viele Kunden reagierten verunsichert auf die Drohkulisse und zahlten. Andere zogen vor Gericht. »Bislang herrschte große Verunsicherung, auch bei den Richtern«, erklärt Jutta Gurkmann, Referentin für Wirtschaftsrecht beim vzbv.

Bei vielen dieser Geschäfte im Netz sei unklar, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen sei. »Selbst die Gerichte waren hier uneins. Mal entschieden sie für die Kunden und mal gegen sie«, so Gurkmann gegenüber »nd«.

Ab heute aber soll Schluss sein mit der Abzocke. Denn zum 1. August tritt das Gesetz zum Schutz vor »Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr« in Kraft. Quintessenz des bereits im März vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes: Zahlen muss künftig nur, wer die Kostenpflicht kennt. Sicherstellen soll dies die sogenannte Button-Lösung. Das heißt: Bevor ein Geschäft zustande kommt, muss der Kunde per Mausklick bestätigen, dass er alle Kosten kennt. Der Verkäufer muss diese »klar, verständlich und in hervorgehobener Weise« auf seiner Webseite präsentieren. Der eigentliche Kaufvorgang soll durch das Anklicken eines Buttons erfolgen, der mit einem eindeutigen Hinweis wie etwa »Kostenpflichtig bestellen« oder »Kaufen« gekennzeichnet sein muss. Bislang reichte es, wenn dieser Button die unverbindliche Aufschrift »Absenden« oder »Bestellen« trug. Zudem müssen die etwa 270 000 Online-Shops wesentliche Angaben zum Produkt sowie mögliche Versandkosten auf der Webseite hervorheben. So soll verhindert werden, dass wichtige Details im »Kleingedruckten« versteckt werden.

Bei der Verbraucherzentrale zeigt man sich zufrieden. »Es ist ein sehr weit gehender Vorstoß, der sich aber in der Praxis erst bewähren muss«, betont Jutta Gurkmann. Absolute Sicherheit bietet das Gesetz nicht. Zumal die Wirtschaftsrechtlerin davon ausgeht, dass sich »neue Schlupflöcher auftun werden«. Diese müssten dann wieder per Gesetz gestopft werden. Doch das kann dauern. Auch das Gesetz gegen Kostenfallen hatte eine mehrjährige Vorlaufzeit. »Die Probleme mit der Abzocke waren lange bekannt«, so Gurkmann. Doch da die Regelungen ein Eingriff in den europäischen Binnenmarkt sind, musste die Bundesregierung den Weg über Brüssel nehmen, wo im Dezember 2011 auf Druck aus Berlin eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft trat.

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