Das Medaillengeheimnis

Gericht verpflichtet Innenministerium zur Veröffentlichung der Zielvorgaben

  • Oliver Händler
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bundesinnenministerium zur Veröffentlichung der Vereinbarungen über Zielvorgaben mit einzelnen Sportverbänden verpflichtet. Ob es noch während der Spiele in London dazu kommt, ist allerdings fraglich.

Das Medaillenzählen ist wichtig im deutschen Sport, besonders bei Olympischen Spielen. Die Sportverbände, die Deutschland dabei vor den Fans aus aller Welt am besten aussehen lassen, bekommen mehr Geld vom Staat. Bei den »Versagern« wird gekürzt. Öffentlich zugeben will diese Korrelation zwar niemand, aber das Dementieren dürfte nun schwieriger werden, denn das Bundesinnenministerium (BMI) muss die vereinbarten Medaillenziele mit Sportverbänden für die Spiele gegenüber Journalisten offenlegen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Daniel Drepper, Journalist des WAZ-Rechercheblogs, hatte geklagt, da die Öffentlichkeit die Grundlage der steuerfinanzierten Sportförderung nachvollziehen können muss. Bislang war nur bei wenigen Verbänden klar, wie viele Medaillen sie in London erringen und wie viele davon golden glänzen sollen. Nun muss das BMI über alle Zielvorgaben berichten.

Die Vereinbarungen treffen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die einzelnen Verbände untereinander am Anfang eines olympischen Zyklus', in diesem Fall also nach den Spielen von Peking 2008. Das BMI macht sich diese dann zu eigen, um daran anlehnend die Fördersummen zu verteilen.

Ministeriumssprecher Philipp Spauschus betonte gegenüber »nd«, dass es sich bislang nur um einen Gerichtsbeschluss und kein Urteil handele. »Das Verwaltungsgericht hat keine sofortige Vollziehung angeordnet«, so Spauschus. Derzeit prüfe das Ministerium eine Beschwerde gegen den Beschluss, die innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss. Somit wird es wohl nicht zu der von den Journalisten verlangten Veröffentlichung der Medaillenvorgaben während der Spiele kommen.

Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte zuvor erklärt, dass man gegenüber dem Sportausschuss versuche, einen vernünftigen Weg zu gehen, der die Interessen der Steuerzahler wahrt.« Dabei ist es eigentlich die Pflicht der Behörde, diese Interessen in jedem Fall zu wahren. Beim Versuch darf es nicht bleiben, bestätigte das Gericht.

Was denn so brisant an den Vereinbarungen sei, wollte Spauschus nicht kommentieren: »Das müssen Sie den DOSB fragen«. Doch der hält sich lieber bedeckt. »Das BMI war der Beklagte, nicht der DOSB«, sagte dessen Sprecher Christian Klaue gegenüber »nd«. Man schiebt sich untereinander die Verantwortung zu, so dass letztlich niemand in die verlangte Offensive geht. Einen Alleingang des Sports wird es nicht geben. »Wir werden uns mit dem Ministerium abstimmen«, so Klaue.


Zielvorgaben in der DDR?

Wie gut wird man sein, wie gut soll man sein? Eine Frage, die schon immer und nicht nur bei Olympischen Spielen die Sportfans überall bewegt - und nicht nur sie. Auch zu Zeiten des blühenden DDR-Sports befasste man sich mit dem Tabuthema, hinter den Kulissen. Medaillenvorgaben waren absolut geheim. Sportler, Trainer, Verbandsfunktionäre schwiegen sich aus. Bestenfalls wurde hinter vorgehaltener Hand darüber geredet.

Natürlich gab es Zielvorgaben, zumal in Zeiten, als noch der »Kalte Krieg« tobte und man glaubte, »Klassenschlachten« auf sportlichem Feld gewinnen zu müssen. Schließlich sollte in Arenen des Weltsports die »Überlegenheit des Sozialismus« bewiesen werden.

Von daher leiteten sich gerade für Olympia Zielvorgaben ab - über die Medaillenzahl hinaus: nämlich unbedingt besser sein als der Klassengegner BRD und hinter der damaligen UdSSR, aber möglichst noch vor den USA den zweiten Platz belegen. Das gelang bei Sommerspielen seit 1972 bis 1988, den letzten vor der politischen Wende, tatsächlich. Klassenauftrag erfüllt, hieß das damals. Und heute? Die Begriffswelt hat sich geändert, aber die Medaillenzählerei ist geblieben. joh

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