Und im Kölner Dom?
Köln (dpa/nd). Eine schrille Aktion wie die von Pussy Riot hätte auch im Kölner Dom Konsequenzen. Die Domschweizer würden eingreifen, das Treiben unterbinden und die Leute der Polizei übergeben, sagte Dompropst Norbert Feldhoff. Der Straftatbestand wäre »Störung einer religiösen Stätte«, erklärte Staatskirchenrechtler Professor Ansgar Hense. Möglich sei eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Feldhoff berichtete unter anderem von einem unangemeldeten Foto-Shooting im Dom: »Wir haben Nackte auf dem Altar gehabt.« Der Fotograf wurde 1997 zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und einer Geldbuße von umgerechnet rund 1500 Euro verurteilt worden. Das männliche Model musste umgerechnet 1800 Euro zahlen, das weibliche Model kam mit einer Verwarnung davon. »Die Würde des Doms zwingt uns, dagegen vorzugehen«, sagte Feldhoff. »Die einzige Möglichkeit ist, Strafantrag zu stellen. Dann entscheidet das deutsche Gericht.«
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