Helios-Protest vorm Landtag

Servicemitarbeiter wehren sich gegen Niedriglöhne

  • Lesedauer: 2 Min.

Schwerin (dpa/nd). Die Mitarbeiter der Helios-Servicegesellschaft in Schwerin wehren sich weiter gegen Niedriglöhne und die drohende Aufspaltung in Einzelfirmen. Etwa 80 Beschäftigte des Klinik-Unternehmens zogen am Donnerstag unter lauten Rufen durch die Schweriner Innenstadt und trugen ihren Protest vor den Landtag. »Wir wollen, dass die Politik Druck auf Helios macht, endlich Tarifverhandlungen aufzunehmen. Denn Einstiegslöhne von 6,39 Euro sind weit entfernt von den 8,50 Euro je Stunde Mindestlohn, die das Land bei der Vergabe seiner Aufträge gesetzlich fixiert hat«, sagte Verdi-Fachbereichssekretärin Diana Markiwitz.

Seit nunmehr einem Monat versuchen Mitarbeiter der Helios Service Nord GmbH (HSN), mit Arbeitskampfmaßnahmen die Klinikleitung zu Gesprächen über einen Haustarifvertrag für die 650 Beschäftigten zu bewegen. Diese arbeiten unter anderem in Küchen, beim Fahrdienst, bei der Reinigung oder erledigen Servicearbeiten auf den Stationen. Am 22. August begann ein unbefristeter Streik. Die Einstiegslöhne sollen nach Forderung der Gewerkschaften ver.di und IG BAU auf 10 Euro je Stunde steigen, anderen Entgeltgruppen entsprechend erhöht werden.

»Bislang wollen die Arbeitgeber nicht einmal an den Verhandlungstisch. Diese Verweigerung wird auch von der Politik sehr kritisch gesehen«, sagte Markiwitz am Donnerstag nach Gesprächen mit Abgeordneten von SPD, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vor dem Landtag. Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) habe ihre Solidarität bekundet und zugesagt, sich bei Helios für die Aufnahmen von Tarifverhandlungen einzusetzen, sagte die Gewerkschafterin. Helios hatte mitgeteilt, dass es keine Tarifverhandlungen gebe, weil die Vergütung der Servicekräfte »markt- und branchenüblich« erfolge.

Die Pläne der Klinik, zum 1. September Ausgliederungen und damit eine Aufspaltung der Servicegesellschaft vorzunehmen, waren in der Vorwoche vom Arbeitsgericht Schwerin vorläufig gestoppt worden. Das Gericht entschied in einem Eilverfahren im Sinne eines Antrags des Betriebsrates. Dieser hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, die geplanten Ausgliederungen zu untersagen.

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