Werbung

Haftung hängt von Alter und Entwicklung der Kinder ab

Wenn Kinder toben: Aufsichtspflicht der Eltern

  • Lesedauer: 2 Min.
Kinder sind abenteuerlustig. Und was übt größeren Reiz aus als eine benachbarte Baustelle? Doch wenn bei der Erforschung des Gebäudes etwas kaputt geht, sind keineswegs immer die Eltern für den Schaden verantwortlich.

»Vater und Mutter haften nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben«, erklärt Sonja Renye, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Hinzu kommt: Der Bauherr muss das Gelände ausreichend sichern. Aber selbst dann kann er auf dem Schaden sitzen bleiben.

Kinder unter sieben Jahren müssen nicht für den entstandenen Schaden gerade stehen. An die Eltern kann sich der Bauherr mit seinem Anspruch nicht wenden, wenn sie den Nachwuchs angemessen beaufsichtigt haben. Bei einem sonst vernünftigen Sechsjährigen genügt es beispielsweise, wenn sich ein Elternteil in der Nähe aufhält und regelmäßig nach ihm schaut. Nutzt er einen unbeobachteten Moment aus, um auf der benachbarten Baustelle etwas anzustellen, geht der Geschädigte möglicherweise leer aus.

Bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren ist die rechtliche Situation anders: Ob sie haften oder nicht, hängt von ihrer persönlichen Reife und Entwicklung ab. Das bedeutet, dass die Schuldfrage immer im Einzelfall entschieden wird. Muss ein Kind tatsächlich haften, springt - sofern vorhanden - in der Regel die Familienhaftpflichtversicherung ein. Allerdings gilt dies nur, solange das Kind den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat.

Dennoch empfehlen Experten den Eltern, die Aufsichtspflicht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wie intensiv Vater und Mutter auf ihren Nachwuchs aufpassen müssen, hängt von dessen Alter und Entwicklung ab. Während ein dreijähriges Kind ständig beobachtet werden muss, reicht es bei einem Zehnjährigen in der Regel aus, es vor der benachbarten Baustelle zu warnen und gelegentlich nach ihm zu schauen.

Auch müssen Kinder, die durch ihr Verhalten aufgefallen sind, stärker im Auge behalten werden. Als Faustregel gilt: Je jünger und uneinsichtiger das Kind ist, desto besser muss es beaufsichtigt werden.

Wie sieht es mit dem Schutz für Schäden durch Kleinkinder aus? Einige Versicherungen bieten in der Familienhaftpflichtversicherung inzwischen Schutz für Schäden durch Kinder an, die eigentlich nicht haften - etwa weil sie unter sieben Jahre alt sind. Bei dieser Versicherungsform besteht ein Versicherungsschutz, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und somit ebenfalls nicht haften.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -