Haftung hängt von Alter und Entwicklung der Kinder ab
Wenn Kinder toben: Aufsichtspflicht der Eltern
»Vater und Mutter haften nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben«, erklärt Sonja Renye, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Hinzu kommt: Der Bauherr muss das Gelände ausreichend sichern. Aber selbst dann kann er auf dem Schaden sitzen bleiben.
Kinder unter sieben Jahren müssen nicht für den entstandenen Schaden gerade stehen. An die Eltern kann sich der Bauherr mit seinem Anspruch nicht wenden, wenn sie den Nachwuchs angemessen beaufsichtigt haben. Bei einem sonst vernünftigen Sechsjährigen genügt es beispielsweise, wenn sich ein Elternteil in der Nähe aufhält und regelmäßig nach ihm schaut. Nutzt er einen unbeobachteten Moment aus, um auf der benachbarten Baustelle etwas anzustellen, geht der Geschädigte möglicherweise leer aus.
Bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren ist die rechtliche Situation anders: Ob sie haften oder nicht, hängt von ihrer persönlichen Reife und Entwicklung ab. Das bedeutet, dass die Schuldfrage immer im Einzelfall entschieden wird. Muss ein Kind tatsächlich haften, springt - sofern vorhanden - in der Regel die Familienhaftpflichtversicherung ein. Allerdings gilt dies nur, solange das Kind den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat.
Dennoch empfehlen Experten den Eltern, die Aufsichtspflicht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wie intensiv Vater und Mutter auf ihren Nachwuchs aufpassen müssen, hängt von dessen Alter und Entwicklung ab. Während ein dreijähriges Kind ständig beobachtet werden muss, reicht es bei einem Zehnjährigen in der Regel aus, es vor der benachbarten Baustelle zu warnen und gelegentlich nach ihm zu schauen.
Auch müssen Kinder, die durch ihr Verhalten aufgefallen sind, stärker im Auge behalten werden. Als Faustregel gilt: Je jünger und uneinsichtiger das Kind ist, desto besser muss es beaufsichtigt werden.
Wie sieht es mit dem Schutz für Schäden durch Kleinkinder aus? Einige Versicherungen bieten in der Familienhaftpflichtversicherung inzwischen Schutz für Schäden durch Kinder an, die eigentlich nicht haften - etwa weil sie unter sieben Jahre alt sind. Bei dieser Versicherungsform besteht ein Versicherungsschutz, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und somit ebenfalls nicht haften.
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