Der WBS mit Dringlichkeit
Welche Bedingungen gelten für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) mit Dringlichkeit?
H. Grosser, Zeuthen
Die Vorschriften für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen in den neuen Ländern enthält das „Gesetz über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswesen“ vom 22. 7. 1990, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 49 Seite 894. Eine Ergänzung vom 24. 8. 1993 erschien dazu im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1525.
Wohnberechtigungsscheine gelten im Osten für kommunale und genossenschaftliche sowie für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gebaut worden sind. Es gibt keine einheitliche Regelung für Dringlichkeit. Festlegungen zur Wohnungsüberlassung treffen die Länder 'und in Berlin der Senat. Was als dringlich gilt, ist bei den Wohnungsämtern der Kommunen zu erfahren, wo auch die WBS zu beantragen sind.
Damit Sie Anhaltspunkte haben, hier einige der Voraussetzungen, die nach Angaben der BerlinerMieterGemeinschaft für einen WBS mit Dringlichkeit in Berlin zu erfüllen sind:
Es muß sich um eine Familie oder um Alleinstehende mit mindestens einem Kind ohne eigene Wohnung oder mit unzureichenden Wohnverhältnissen handeln. Eheleute oder Verlobte ohne eigene Wohnung werden berücksichtigt, wenn eine Schwangerschaft (ab der 14. Woche) nachgewiesen wird; Schwerbehinderte, deren Wohnverhältnisse für sie ungeeignet sind; Bürger, die aus städtebaulichen Gründen ihre Wohnung aufgeben müssen; Alleinstehende im Rentenalter; NS-Verfolgte ohne eigene Wohnung; Eheleute, bei denen ein Partner solche Bedingungen erfüllt wenn sie in einer ofenbeheizten Wohnung leben.
rät.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.