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„Pflegemodule“ (zu) knapp kalkuliert

  • Lesedauer: 2 Min.

Ob das stimmt, konnten weder die langjährige Altenpflegerin Silke Anielski noch der Stuttgarter ASB-Geschäftsführer Kersten Stier sagen. Dafür ist die Zeit seit Inkrafttreten der Versicherung zu kurz. Beide

spüren aber deren Auswirkungen drastisch: Während früher pflegebedürftige Senioren bzw deren Verwandte selbstverständlich auch ins eigene Portemonnaie griffen, um die Leistungen von Frau Anielski und ihrer Kolleginnen zu bezahlen, wird nun mehr überlegt, was man sich leisten kann und will.

Auch beim ASB. Mit der Pflichtversicherung wurden standardisierte „Pflegemodule“ eingeführt - exakt vorgegebene Zeitlimits für ganz bestimmte Verrichtungen, die man beim „Leistungserbringer“ abrufen kann. Für die „große Toilette“ - Körperpflege ohne Kämmen, Rasieren und Duschen - wurden z. B. 50 Minuten kalkuliert.

„Zu wenig“, weiß Frau Anielski, jedenfalls wenn sie der Forderung des Pflegegesetzes nachkommen will, aktivierende Pflege zu leisten, also z. B. einen Parkinson-Patienten anzuleiten und zu ermutigen, selbständig ins Bad zu gehen, sich allein die Zähne zu putzen. Früher wurde beim ASB in Stuttgart für solch einen Einsatz eine runde Stunde angesetzt. Auch bei Oma Teufen, die an Morbus Alzheimer leidet, würden Frau Anielski die zehn Minuten sehr fehlen. Denn gerade Menschen mit dieser sehr verbreiteten Krankheit brauchen außer handfester Hilfe mindestens ebenso sehr menschliche Zuwendung.

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