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5-Fehler-Punkte-Regel

Mehr büffeln für theoretische Führerscheinprüfung

  • Jürgen Calließ
  • Lesedauer: 2 Min.
Anwärter für den Lkw- und Motorrad-Führerschein müssen für die theoretische Prüfung künftig mehr büffeln. Mit der 2. EG-Führerschein-Richtlinie, die seit dem 1. Juli 2004 gilt, ist auch ein überarbeiteter Fragenkatalog in Kraft getreten, der von 1250 auf 1476 Fragen erweitert wurde. Damit hat sich der Umfang der obligatorisch zu prüfenden Kenntnisse erhöht. Außerdem werden in den jeweiligen Prüfungsgebieten detailliertere Kenntnisse verlangt. Bei der Bewertung der theoretischen Prüfungen in allen Klassen wird die so genannte 5-Fehler-Punkte-Regel eingeführt. Danach gilt die theoretische Prüfung als nicht bestanden, wenn zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet werden, selbst wenn die zulässige Gesamtzahl der Fehlerpunkte (in Klasse B: 10 Punkte) nicht überschritten wird. Vorfahrtsfragen haben die Wertigkeit 5. Wer erstmals eine Fahrerlaubnis in den Zweiradklassen A, A 1 und M sowie B (Pkw), L oder T (Zugmaschinen) erwirbt, muss nur noch 20 statt bisher 23 Fragen aus dem Grundstoff plus Zusatzstoff aus der jeweiligen Klasse beantworten. Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis von Klasse B auf C wird der Grundstoff nur in reduziertem Umfang mitgeprüft. Dann muss der Prüfling nur 10 statt 20 Fragen aus dem Grundstoff richtig ankreuzen. In den Fahrerlaubnisklassen Krafträder (A), Leichtkrafträder (A1) und Kleinkrafträder (M) müssen die Prüflinge künftig zusätzliche Fragen zum Fahren mit Sozius und zur Kleidung als Sicherheitsausrüstung beantworten. Noch mehr Zusatzstoff ist in den Nutzfahrzeugklassen C (Kfz über 3500 kg), D (Busse) und T/L (Zugmaschinen) zu pauken. Zu den Themen zählen hier Geschwindigkeitsregler und -begrenzer, Vorschriften über Fahrzeuggewichte und Fahrzeugabmessungen sowie über Transport von Gütern und Ladungssicherung. Vorbereiten müssen sich die Bewerber für den Lkw- oder Bus-Führerschein auch auf Fragen zu Streckenplanung, zum Lesen von Straßenkarten, zum Verhalten bei Unfällen, grenzüberschreitendem Verkehr und zu Fahrzeugbremsen.

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