Palast der Republik ist denkmal würdig
Gutachten: Bauliches Zeugnis der DDR-Geschichte Von Bernd Kammer
Neues Wasser auf die Mühlen der schon erlahmenden Verteidiger des Palastes der Republik. Eine Studie des Landesdenkmalamtes bescheinigt ihm die Denkmalwürdigkeit. Er sei ein »architektonisches Dokument, das die DDR in ihren Widersprüchen zwischen utopischen Zielen und realsozialistischer Wirklichkeit gleichnishaft reflektiert«, heißt es in dem Dokument, das ND vorliegt. Es bestätigt damit ein Gutachten, das vom Bezirksamt Mitte bereits 1996 vorgelegt wurde.
Laut Studie erfüllt der Palast die vom Gesetz vorgegebenen Kriterien für ein Baudenkmal. Es muß von geschichtlicher, künstlerischer, wissenschaftlicher oder städtebaulicher Bedeutung sein. Der Palast halte einem Vergleich mit zeitgenössischen Kongreßbauten stand, konstatiert die Studie und zieht Parallelen sogar zum ICC. Das Gebäude sei der Versuch, sich der historischen Gestaltung auf der Spreeinsel mit modernen Mitteln anzunähern. Er nehme wie das Schloß Bezug auf die Straße unter den Linden, mit der Drehung des Baukörpers um 90 Grad werde aber der Wandel »weg vom feudalen Schloß und hin zum Palast des Volkes« bezeugt. Er stelle keineswegs das
banale Gebilde dar, als das er häufig wahrgenommen werde.
Das Landesdenkmalamt bescheinigt dem Palast, daß ihm als bauliches Zeugnis für die DDR-Geschichte ein Wert wie keinem zweiten zeitgenössischen Gebäude zukommt. Er sollte »das utopische Bild einer offenen Gesellschaft vermitteln und ein offenes Haus sein«. Die dabei angestrebte transparente Struktur habe dabei auf ironische Weise ihre Grenzen in den physikalischen Gesetzen gefunden: Weil bei durchsichtiger Verglasung der Bau
durch Sonneneinstrahlung unerträglich aufgeheizt worden wäre, mußten die Scheiben bedampft und die Transparenz wenigstens bei Tage aufgegeben werden. »Damit spiegelt der Palast in seiner Architektur im kleinen gleichnishaft die Schwierigkeiten der Partei- und Staatsführung wider, ihre selbstgesteckten utopischen Ziele im großen zu erreichen.«
Das Gutachten widerspricht auch der Behauptung, mit dem Erhalt des Palastes würde der Schloßabriß nachträglich legitimiert. Ausdrücklich erinnert es an die Forderung des Nationalkomitees für Denkmalschutz von 1995 zum Erhalt der für die DDR charakteristischen baulichen Zeugnisse.
Die neuerliche Palaststudie dürfte allerdings ebenso folgenlos bleiben wie der seinerzeitige Vorstoß von Mitte. Die Bundesregierung hat erst vor 14 Tagen deutlich gemacht, was sie unter Denkmalschutz für den Palast versteht: Abriß und Sicherung einiger »Belegexemplare«.
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