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bis ins Rentenalter?

Nach der Entlassung von Sieglinde Hofmann fordern Anwälte und Freunde: Laßt auch die anderen frei Von Rene Heilig

  • Lesedauer: 3 Min.

Am Samstag stellte sich die 42jährige Barbara Meyer. Ihr wird versuchter Mord und schwerer Raub vorgeworfen. Die Rote Armee Fraktion ist Geschichte. Dennoch zeigt sich der Staat unerbittlich gegenüber seinen RAF-Gefangenen.

Der Mann vom Bundeskriminalamt (BKA) mit dem Decknamen »Benz« scheint noch im Amt. Er beschaffte der Justiz bereits mehrere RAF-Aussteiger ohne wirklich gerichtsverwertbare Folgen. Barbara Meyer tritt ihre Untersuchungshaft genau eine Woche nach der Entlassung ihrer RAF-Kollegin Sieglinde Hofmann (54) an. Als sie aus dem Kölner Gefängnis kam, begrüßten sie ein paar Freunde. Sie wolle, so erklärte die Ex-RAF-Frau, sich erstens gegen diesen wahnsinnigen Krieg auf dem Balkan und zweitens für die Freilassung der anderen RAF-Gefangenen engagieren. Noch sind sechs inhaftiert.

Sieglinde Hofmann war u. a. über das Sozialistische Patientenkollektiv in Heidelberg in RAF-Nähe geraten. Motto: »Das System hat uns krank gemacht, geben wir dem kranken System den Todesstoß.« Zwei Jahre später stand sie bereits auf Fahndungsblättern der Polizei. Sie beteiligte sich am Anschlag auf Deutsche-Bank-Chef Jürgen Ponto, machte mit bei der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer Zur Last gelegt wurde ihr auch Beteiligung am Mordanschlag auf US-General Alexander Haig.

Die zu »lebenslänglich« verurteilte Frau büßte 19 Jahre. Noch länger sitzen Rolf Heißler (wegen zweifachen Mordes) und Rolf Clemens Wagner (wegen Bankraubes, Schleyer-Entführung und Haig-Attentat) im Knast. Unter Bedingungen, die man noch immer nicht als normal bezeichnen kann. Das jedenfalls meint der Anwalt von Frau Hofmann, Dr Hans-Jürgen Schneider aus Hamburg. Ohne zu verkennen, daß »es Erleichterungen gegeben hat«. Die berüchtigte Trennscheibe zwischen den Gesprächspartnern ist in einigen Haftanstalten verschwunden, auch die Überwachung privater Besuche ist gelockert. Noch jedoch stehen wichtige Entscheidungen der Justiz aus, um aus den politischen Häftlingen normale Gefangene werden zu lassen. Dazu gehöre auch, daß ihnen erlaubt wird, mit den Medien zu sprechen, damit die, so Schneider, »nicht länger so freihändig über sie berichten müssen oder können«. Das gerichtliche Entlassungsverfahren von Sieglinde Hofmann, die mehrmals erklärt hat, nicht wieder in die Spur bewaffneter Auseinandersetzungen treten zu wollen, hat 1996 begonnen. »Solche Sachen ziehen sich hin, obwohl auch die Bundesanwaltschaft davon ausgeht, daß die einstigen RAF-Mitglieder längst keine Gefahr für die Gesellschaft sind«, sagt Schneider Daß die RAF bereits im März 1998 mit einem 14seitigen Papier ihre Auflösung ebenso umständlich wie ausführlich begründet hat, beschleunigte die Entscheidung in keiner Weise. Das gilt auch für eine Reihe von Gesetzen, die im Kampf gegen die RAF beschlossen wurden. Schneider nennt »aus der Folterli-

Eva Sybille Haule (44), JVA Frankfurt (Main), lebenslänglich

Rolf Heißler (50), JVA Frankental, Rheinland-Pfalz, lebenslänglich

Birgit Hogefeld (42), JVA Frankfurt (Main), Hessen lebenslänglich Christian Klar (46), JVA Bruchsal, Baden-Württemberg lebenslänglich Brigitte Mohnhaupt (49), JVA Aichach, Bayern lebenslänglich Adelheid Schulz (44), zur Zeit wegen schwerer Krankheit vorübergehend entlassen lebenslänglich

Rolf Clemens Wagner (54), JVA Schwalmstadt, Hessen lebenslänglich

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