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Von Dörthe Nath

  • Lesedauer: 2 Min.

Jährlich flüchten 45 000 Frauen in Deutschland in Frauenhäuser, allein in Berlin sind es 4500. »Das Phänomen häuslicher Gewalt ist in der Gesellschaft lange Zeit unterschätzt worden, in vielen Jahren auch von der Polizei«, sagte Polizeipräsident Hagen Saberschinsky gestern vor der Presse. In Zusammenarbeit mit dem Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt e.V. hat die Berliner Polizei jetzt Leitlinien für den Ein-

satz in Fällen häuslicher Gewalt zusammengestellt.

»Der Leitfaden erläutert die Hintergründe, räumt mit verstaubten Vorstellungen auf und gibt Hinweise für den Einsatz, um für die Beamten Handlungssicherheit herzustellen«, erläuterte Saberschinsky. »Stellen Sie eine Vertrauensbasis her, erklären Sie der Frau die Gründe für peinliche oder unangenehme Fragen, sorgen Sie für Transparenz, Informieren Sie die betroffene Frau über Hilfseinrichtungen.« Diese und andere Anregungen erhalten die Polizeibeamten in der Broschüre.

Künftig soll jeder Beamte im mittleren Dienst während der Ausbildung den Leitfaden erhalten. 240 Mitarbeiter in der polizeilichen Notrufannahme wurden bereits im Rahmen des Interventionsprojektes geschult. Warum erst jetzt? »Dinge müs-

sen reifen - auch die Haltung in der Polizei«, so Saberschinsky.

Justizsenator Ehrhart Körting begrüßte die Erstellung der Leitlinien. »Staats- und Amtsanwaltschaften können umso effektiver arbeiten, je sorgfältiger Strafanzeigen von Polizeibeamten aufgenommen und bearbeitet werden«, erklärte er.

Die bisherigen rechtlichen Instrumentarien, die den Polizisten in Fällen häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen, hält Saberschinsky nicht für ausreichend. Die Beamten können lediglich ein Aufenthaltsverbot aussprechen, das nicht für die Wohnung gilt. Der Polizeipräsident, sagt er, wünsche sich ein Modell nach österreichischem Vorbild. Dort kann der Täter zwischen sieben und 14 Tage lang aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden.

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