Der Wert eines Grundstücks - wie und von wem wird er ermittelt?

Immobilienbewertung

  • Lesedauer: 2 Min.
Wer ein Grundstück oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen will, möchte wissen, wie hoch der Wert ist. Wie wird er ermittelt? Wo erfahren Käufer/Verkäufer das? Wo kann man sich kundig machen? Der Grundstücksmarkt schwankt und und ist nicht transparent.

Jeder, der sich als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie betätigen will, sollte sich ein Mindestmaß an Wissen aneignen und verlässliche Auskünfte einholen, rät Rechtsanwalt Jürgen Naumann aus Berlin. Das gelte auch für die Beratung bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts, bei der Feststellung des Bodenwerts und bei der Errechnung des Erbbauzinses. Bei ernsthaften Verkaufsverhandlungen oder aber bei Rechtsstreitigkeiten seien solide Kenntnisse unabdingbar.

Wo aber kann sich der Interessierte kundig machen? Die wichtigsten Adressen dafür sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte - neutrale und unabhängige Gremien. Ihre Zuständigkeitsbereiche werden von den Länderregierungen festgelegt. Diese entsprechen im Regelfall den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die Gutachterausschüsse arbeiten auf der Grundlage des Baugesetzbuches, der Immobilienwertermittlungsverordnung sowie der Gutachterausschussverordnungen und weiterer Regelwerke der Länder. Sie haben auf dieser Basis und von Marktbeobachtungen für unbedingte Markttransparenz zu sorgen. Das erfordert von ihnen die Führung einer Kaufpreissammlung und Auskünfte daraus, die Zusammenstellung der Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktberichte, Erstattung von Gutachten über Verkehrswerte usw. Dabei wiederum ist das wichtigste Element die regelmäßige Ermittlung und Bekanntmachung von Bodenrichtwerten.

In Berlin ist der Gutachterausschuss bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelt. Dort kann man auch nach vorheriger Terminvereinbarung Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen: Tel. (030) 9012 6730 - 7498 oder unter www.gutachterausschuss-berlin.de.

Die Zuständigkeit und Erreichbarkeit der einzelnen Gutachtersausschüsse in den anderen Bundesländern kann man über die zuständigen Bürgerämter erfragen. Entsprechende Informationen erhält man auch im Internet unter www.gutachterausschüsse-online.de.

Wer sich selber vor Kauf oder Verkauf einen gewissen Überblick verschaffen will, um sich kritisch mit den Wertermittlungen auseinandersetzen zu können, dem sei auch der Ratgeber »Der Wert meines Grundstücks« vom Verlag Bauwesen empfohlen. Der Autor Klaus Gablenz gibt hier 222 Antworten auf entsprechende Fragen. Eben weil Nutzer von Verkehrswertgutachten nur schwer den Methoden der Sachverständigen folgen und dann die Richtigkeit des Gutachtens prüfen können.

Es geht um Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren, um Bodenwert und Verkehrswert, Wertbegriffe wie Beleihungswert, darum, was für die Verkehrswertermittlung eines Grundstücks alles benötigt wird und vieles mehr. Auch hier gilt die Floskel »Lesen bildet«. RBL

Klaus Gablenz »Der Wert meines Grundstücks«, HUSS-MEDIEN GmbH Berlin 1999, Verlag Bauwesen (in Bibliotheken), »Immobilien vermieten und verwalten«, www.vermieter-ratgeber.de

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