Eigentümer übergangen

Wohnungseigentum

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, das die absichtliche Nichteinladung eines Eigentümers zur Eigentümerversammlung deren Beschlüsse nichtig macht (Urteil vom 20. Juli 2012, Az. V ZR 235/11).

Wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt, hatte eine Eigentümergemeinschaft einen Eigentümer, dem eine Garage gehört, auf Zahlung rückständiger Hausgelder verklagt. Die zu Grunde liegenden Abrechnungen wurden in Versammlungen beschlossen, zu denen der Verwalter den Eigentümer nicht eingeladen hatte, weil er der irrigen Ansicht war, Garageneigentümer hätten kein Teilnahmerecht.

Der BGH hat den Beklagten zur Zahlung verurteilt. Anders als im Fall einer absichtlichen Nichteinladung, die zur Nichtigkeit aller gefassten Beschlüsse führen könne, sei die Ladung versehentlich ausgeblieben, und zwar auf Grund eines Rechtsirrtums des Verwalters. Daher waren die Zahlungsbeschlüsse rechtsgültig und verpflichteten den Schuldner zur Zahlung.

Es versteht sich von selbst, dass nicht nur Eigentümer einer Wohnung zur Versammlung einzuladen sind, sondern auch sogenannte Teileigentümer, denen keine Wohnung gehört, sondern nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, beispielsweise Läden, Restaurants, Büros, Gewerbeeinheiten oder Garagen. Versäumt es ein Verwalter versehentlich (fahrlässig), einen stimmberechtigten Eigentümer einzuladen, sind die dort gefassten Beschlüsse nicht per se nichtig, sondern allenfalls anfechtbar. Verwalter sollten dies beherzigen.

Verwalter, die Eigentümer absichtlich nicht zur Versammlung einladen, laufen nicht nur Gefahr, die Nichtigkeit aller Beschlüsse zu provozieren und die Prozesskosten auferlegt zu bekommen, sondern auch ihre sofortige Abberufung.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -