Verdoppelte Strafen
Härtere Sanktionen gegen Dopingsünder ab 2015
Dopingsünder müssen vom 1. Januar 2015 an mit schärferen Sanktionen rechnen. Die Weltanti-Doping-Agentur WADA will die Strafen für besonders schweren Sportbetrug von zwei auf vier Jahre verdoppeln. Künftig soll das höhere Strafmaß für Doping mit anabolen Steroiden, Wachstumshormon, maskierenden Substanzen, den Handel mit Dopingpräparaten sowie für die Anwendung verbotener Methoden gelten. Das teilte die WADA am Sonntag in Montreal mit, wo der zweite Entwurf des neuen Codes verabschiedet und präsentiert wurde.
Das neue Regelwerk - der World-Anti-Doping-Code - soll nach weiteren Beratungen im November 2013 in Johannesburg beschlossen werden und am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die sogenannte Osaka-Regel (Regel 45 der olympischen Charta) wird keinen Eingang in den WADA-Code finden. Bei Dopingsperren von mehr als sechs Monaten konnte das Internationale Olympische Komitee (IOC) die betreffenden Athleten von den nächsten Olympischen Spielen ausschließen. Diese Sanktion wurde vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) für unrechtmäßig erklärt .
Aufgrund der weltweit angespannten Wirtschaftslage musste die WADA ihren Etat erneut einfrieren. Wie 2011 und 2012 werde das Budget auch im kommenden Jahr 28 Millionen Dollar (rund 21,7 Millionen Euro) betragen. Die WADA habe in den vergangenen zwei Jahren von Reserven leben müssen, um ihre operativen Kosten zu decken, verriet WADA-Präsident John Fahey und warnte: »Wenn die Zuwendungen weiterhin stagnieren, wird die Agentur gezwungen sein, ihre Aktivitäten einzuschränken.« Die WADA wird hauptsächlich durch Zuwendungen von Regierungen ihrer Mitgliedsländer finanziert.
Unterdessen befand Fahey die in Erfurt praktizierte UV-Blutbestrahlung auch vor 2011 für verboten. »Ich habe keinen Zweifel daran, dass Blutdoping vor 2011 verboten war, vor 2011 und auch danach. So einfach ist das«, erklärte er in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. »Nach meinem Verständnis schloss der WADA-Code das Verbot der UV-Blutbestrahlungen, wie es sie in Deutschland gegeben hat, mit ein - vor 2011 und danach.« Damit steht er im Widerspruch zum Deutschen Sportschiedsgericht (DIS). Es hatte kürzlich in einem Verfahren einen deutschen Radsportler freigesprochen, der vor 2011 die Blutbehandlung beim Erfurter Sportarzt Andreas Franke hatte durchführen lassen. In diesem singulären Fall wurde entschieden, dass die Methode nach den Regeln der Weltanti-Doping-Agentur vor 2011 nicht verboten gewesen sei.
Fahey schloss nicht aus, gegen das Urteil des DIS vor dem Internationalen Sportgerichtshof Einspruch einzulegen. »Werden wir diese Entscheidung beim CAS anfechten, eine Entscheidung, die ja offenkundig nicht unsere Position unterstützt, dass es vor 2011 verboten war? Wir werden das jetzt von den Juristen prüfen lassen.« Die Entscheidung über die Anrufung des CAS erwartet er in ein bis zwei Wochen.
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