Persilschein für Bombenleger
Ein Todesurteil in der DDR und seine Spätfolgen in der vereinten Bundesrepublik
Auf der bei Wikipedia im Internet veröffentlichten Liste von in der DDR hingerichteten Personen – 166 Todesurteile sollen es insgesamt gewesen sein – steht er an vierter Stelle: Johann Burianek. Zwischen drei Mitgliedern der Gladow-Bande und zwei Kriegsverbrechern. Wegen Spionage, Planung von Terrorhandlungen und Boykotthetze wurde der damals 39-jährige Burianek als Agent der »Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit« (KgU) am 25. Mai 1952 vom Obersten Gericht der DDR zum Tode verurteilt und am 2. August 1952 hingerichtet. Über 60 Jahre liegt der Fall zurück, doch noch immer beschäftigen sich Gerichte mit Nebenschauplätzen der Ereignisse von damals. Demnächst wird es vor dem Berliner Landgericht ein Berufungsverfahren geben. Darin wehrt sich Wolfgang Schmidt gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom September, das ihn wegen »Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener« zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt hatte. Der Verstorbene ist Johann Burianek. Schmidt legte Rechtsmittel gegen seine Verurteilung ein und erwartet jetzt die nächste Instanz.
Die Vorgeschichte: 2005 rehabilitierte das Landgericht Berlin auf Antrag der »Arbeitsgemeinschaft 13. August« als gefühlte Rechtsnachfolgerin der KgU den von der DDR hingerichteten Johann Burianek in einem recht lapidar gehaltenen Beschluss ohne Begründung und hob das Urteil des Obersten Gerichts der DDR auf. Anlass für den ehemaligen MfS-Offizier Wolfgang Schmidt, auf der MfS-Insider-Seite im Internet einen umfassenden Beitrag zum Wirken des Johann Burianek zu schreiben und ihn darin als »Banditen« und »Anführer einer terroristischen Vereinigung« zu charakterisieren. So, wie es im Urteil des Obersten Gerichts der DDR konstatiert worden war. Dies wiederum missfiel dem Chef der im ehemaligen MfS-Gefängnis Hohenschönhausen eingerichteten Gedenkstätte, Hubertus Knabe. Er klagte Jahre später gegen Schmidt und hatte Erfolg. Mit Schmidt hatte Knabe sowieso noch ein Hühnchen zu rupfen, hatte der doch in einem offenen Brief an die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD Lichtenberg die Frage gestellt: »Wussten Sie übrigens, dass man Herrn Knabe öffentlich und ungestraft als Volksverhetzer bezeichnen darf?« Ungestraft nicht, denn diesen Satz wertete ein anderes Gericht als Beleidigung und verurteilte Schmidt. Sehr zur Freude von Hubertus Knabe, der auch das zweite Urteil wegen »Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener« mit großer Genugtuung zur Kenntnis nahm.
Wer nun war Johann Burianek? In allen zeitgenössischen Beiträgen wird er als »antikommunistischer Widerstandskämpfer«, als ein Opfer der DDR-Diktatur beschrieben. Dem ist, was den ersten Teil betrifft, nicht einmal zu widersprechen. Doch da war noch ein bisschen mehr. Burianek arbeitete nach dem Krieg und nach einer Verurteilung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit – er hatte in den letzten Kriegstagen einen desertierten deutschen Wehrmachtssoldaten ans Messer geliefert – als Kraftfahrer im Berliner Volkseigenen Betrieb Secura, einem Hersteller von Registrierkassen. Damit verdiente er offiziell sein Geld. Seine richtigen Brötchengeber saßen im Westen. Burianek wurde 1951 Mitglied der »Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit« mit dem einzigen Ziel: die DDR zu vernichten. Es fing alles scheinbar harmlos an. Seine Auftraggeber, die KgU, die auch aus US-Geheimdienstquellen gespeist wurde, versorgten ihn und seine Gruppe mit Flugblättern. Das war dem DDR-Hasser auf Dauer nicht genug. Zum Arsenal der Ausrüstung kamen Reifentöter, Sprengmittel, gefälschte Papiere. Reifentöter machen bekanntlich keine Unterschiede zwischen einem Fahrzeug eines verhassten SED-Funktionärs, einer Notrettung oder des öffentlichen Nahverkehrs.
Burianek wollte noch mehr. Er plante den großen Coup. Bei Erkner wollte er den Schnellzug Berlin-Warschau-Moskau in die Luft jagen. Die Unternehmung scheiterte. Weil ein Fluchtauto nicht rechtzeitig bereitstand, oder der Sprengstoff nicht rechtzeitig vor Ort war, war damals zu lesen. Dann sollte eine S-Bahn-Brücke bei Spindlersfeld in die Luft fliegen. Auch das ging schief. Danach wurde Burianek verhaftet und verurteilt.
Die »Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit« war alles andere als ein mildtätiger Samariterverein, wie sie sich im Nachhinein immer darzustellen versucht. Gefälschte Transportpapiere, Brandsätze in Briefkästen, Sprengstoffanschläge auf Talsperren und Elektro- oder Fernmeldeanlagen, Brandstiftungen in Betrieben und Scheunen, Tötung von Vieh – das Repertoire war groß. Und immer stand die KgU als direkter oder indirekter Auftraggeber für Sabotagetrupps im Osten im Hintergrund.
Die terroristische Vereinigung KgU musste schließlich eingeschläfert werden, weil sie es nach Überzeugung der damals herrschenden Westberliner Kaste zu bunt trieb. Doch in den 50er Jahren war der Kalte Krieg in aller Schärfe entbrannt, da gab es kein Pardon. Da war der Mann, der aus Hass handelte, für die schwache DDR eine ernste Gefahr. Das Todesurteil gegen Burianek ist aus heutiger Sicht nicht zu rechtfertigen. Wegen prinzipieller Einwände gegen die Todesstrafe und weil er und seine Mitstreiter ihre Ziele schließlich nicht verwirklichen konnten. Es blieb bei Planung und Vorbereitung von Terrorakten.
Das war allerdings nicht sein Verdienst. Man muss kein Sympathisant der kommunistischen Bewegung oder stiller Freund des MfS sein, um das Treiben Burianeks zu werten. Die späte Rehabilitierung spricht ihn nicht frei, sie rügt das Urteil des Obersten Gerichts der DDR aus heutiger Sicht. Doch auch diese erlaubt offenkundig sehr unterschiedliche Wertungen. Anderswo schickt man unbemannte Drohnen, um angebliche Terroristen zu töten, ohne Gerichtsurteil.
»Aus dem Umstand, dass Burianek als Mitglied einer Bande und wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags vom Obersten Gericht der DDR verurteilt wurde, folgt nicht, dass man ihn als Terrorist oder Bandit bezeichnen darf«, heißt es in der Begründung des Amtsgerichts Tiergarten. Dies stelle eine Verunglimpfung dar. Indem Schmidt ihn als »Banditen« bezeichnet, setze er sich nicht sachlich mit den Burianek zu Last gelegten Sabotageakten auseinander, heißt es weiter in dem Amtsgerichtsurteil. Nun wird das Berliner Landgericht die Frage beantworten müssen, wie man Burianek und seine damaligen Pläne öffentlich nennen darf.
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