Umzug vom Haus ins Heim
Wohnungsrecht
Übergeben Eltern ihr Haus bereits zu Lebzeiten an die Kinder, lassen sie sich häufig ein Wohnungsrecht im Grundbuch eintragen. Nicht selten kommt es dabei später zu Unklarheiten und Streitigkeiten, wenn die Eltern in ein Alten- oder Pflegeheim umziehen.
Ist dieser Fall nicht geregelt und kommt es zu keiner Einigung, können weder die Eltern noch die Kinder die Wohnung vermieten. Dazu gibt es zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 206/11 und XII ZB 479/11). Der rät, den Punkt ausdrücklich bei Einräumung des Wohnungsrechts zu regeln.
Laut Bundesgerichtshof wird das Wohnungsrecht nicht gegenstandslos, wenn die Berechtigten ausziehen. Da es aber im Regelfall nur persönlich ausgeübt werden kann, ist die Wohnung bis zum Tod der Wohnungsberechtigten nicht mehr ohne Weiteres nutzbar. Diese unbefriedigende Situation könne aber durch eine interessengerechte Ausgestaltung des Wohnungsrechts vermieden werden. In Betracht komme unter anderem, dass die Berechtigten auf ihr Recht nach einem endgültigen Auszug verzichten.
Wird dies nicht bereits bei der Bestellung des Wohnungsrechts geregelt, kann eine einvernehmliche Lösung scheitern, vor allem wenn die Berechtigten beim Auszug - zum Beispiel wegen einer Demenz - nicht mehr handlungsfähig sind und keine Vorsorgevollmacht erstellt haben.
Zwar kann dann auch noch ein Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts auf das Wohnungsrecht verzichten. Dazu sei er aber, so der Bundesgerichtshof, nur berechtigt, wenn eine Rückkehr in die Wohnung völlig ausgeschlossen ist und die Wohnungsberechtigten trotz Auszugs die laufenden Nebenkosten weiterzahlen müssen. Das Wohnungsrecht stelle dann für sie keinen Vermögenswert mehr dar, sondern nur noch eine laufende Belastung.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.