Unter Zugzwang

Velten Schäfer zum NPD-Verbots-Beschluss des Bundesrates

  • Lesedauer: 2 Min.

Der zweite Versuch wird also unternommen: Der Bundesrat hat - bei Enthaltung des schwarz-gelben Hessen - beschlossen, ein NPD-Verbot beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

Ob ein Verbot kommen wird, ist dabei so offen wie die Frage, ob Bundesregierung oder Bundestag nachziehen. Sind die gesammelten Materialien tatsächlich V-Mann-frei? Für wie konkret gefährlich wird Karlsruhe die Partei halten? Wie wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilen? Außerhalb der »wehrhaften Demokratie« sind Parteienverbote ein Tabu. Wie auch andere Eigenheiten deutschen Polit-Rechts, etwa das so genannte Vermummungsverbot.

Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand, sagt das Sprichwort. Das gilt nun auch für den Bundesrat. Aus dem ersten Verfahren lassen sich keinerlei Rückschlüsse ziehen, denn damals kam das Gericht nicht einmal in die Nähe der Hauptsache. Es ist aber kein gutes Zeichen für ein solches Verfahren, dass die Experten des Bundesinnenministers so skeptisch sind - und über die Selbstsicherheit der NPD-Vertreter kann man sich bereits jetzt gründlich ärgern.

Dennoch ist der Antrag alternativlos. In den vergangenen Monaten und Jahren haben die Länder sich derart unter Zugzwang gesetzt, dass alles andere wie ein Demokratiesiegel für die NPD ausgesehen hätte. Bleibt zu hoffen, dass sich die Lage vom Dezember 2012 nicht in ein paar Jahren als eine Situation erweist, in der man nur verlieren konnte.

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