Ministerium muss Auskunft geben
Honorare für Berater sollen einsehbar sein
Berlin (epd/nd). Das Bundesfinanzministerium muss der Presse Auskünfte über die Honorare erteilen, die es einer Anwaltskanzlei für Beratertätigkeiten in den Jahren 2005 bis 2009 gezahlt hat. Dem Ministerium stehe kein Auskunftsverweigerungsrecht zu, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mit. Die Richter gaben damit im Eilverfahren einer Klage des Springer-Konzerns statt. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Die Behörde unter dem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte die Anwaltskanzlei den Angaben zufolge mit der »Beratung zu Gesetzgebungsvorhaben im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise« beauftragt. Das Ministerium lehnte den Antrag auf Auskunft über die Gesamtsumme der gezahlten Beraterhonorare ab, weil ansonsten Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei verletzt würden und ein Zusammenhang zwischen den jeweiligen Honorarsummen nicht hergestellt werden könne.
Das Berliner Verwaltungsgericht widersprach dieser Rechtsauffassung. Nach dem Berliner Pressegesetz seien alle Behörden verpflichtet, Journalisten zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen, betonten die Richter. Im konkreten Fall seien die privaten Interessen der Kanzlei bei einer Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht schutzwürdig. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Herbst 2013, bei der Steinbrück als Kanzlerkandidat der SPD antritt, bestehe ein breites öffentliches Interesse an umfassender Information über den Kandidaten.
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