Die teuren Berater von Peer Steinbrück
Nach einem Gerichtsurteil musste das Bundesfinanzministerium Honorare offenlegen
Die Debatte um die Rolle von Peer Steinbrück bei der Verquickung von Politik und Privatwirtschaft erhält neue Nahrung. Zwischen dem 22. November 2005 und dem 27. Oktober 2009 hatte das Bundesfinanzministerium unter Leitung von Steinbrück Beraterhonorare in Höhe von etwa 1,83 Millionen Euro an die Anwaltskanzlei »Freshfields Bruckhaus Deringer« gezahlt. Die Kanzlei hatte unter anderem an dem Gesetz zur Bankenrettung mitgearbeitet. Auch nach seinem Ausscheiden als Finanzminister nach der Bundestagswahlschlappe der SPD im Jahr 2009 hatte Steinbrück gute Kontakte zu Freshfields. Im September 2011 erhielt der Sozialdemokrat für einen Vortrag von der Kanzlei 15 000 Euro Honorar.
Das Bundesfinanzministerium wollte zunächst keine Angaben zu den Honoraren machen, weil ansonsten unter anderem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei verletzt würden. Doch der Axel-Springer-Verlag konnte die Herausgabe der genauen Honorarsumme vor kurzem in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin einklagen. Das Gericht argumentierte, im konkreten Fall überwiege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber den Interessen der Kanzlei.
Freshfields ist eine der größten Wirtschaftskanzleien weltweit. Sie gehörte während Steinbrücks Amtszeit zu seinen außerministeriellen Beratern. Nach Angaben des Internetportals Abgeordnetenwatch summierten sich allein im Jahr 2008 die Rechnungen des Bundesfinanzministeriums für Anwalts- und Beratungshonorare auf 12,5 Millionen Euro. Allerdings ist nicht nur die Ausgabe solch hoher Summen für Tätigkeiten, die normalerweise von Ministerialbeamten ausgeführt werden, ein fragwürdiger Vorgang. Ebenso bedenklich ist, dass die Anwälte von Freshfields und anderen Großkanzleien keineswegs unabhängige Experten sind, da sie neben Regierungen auch Banken und Unternehmen beraten.
Auch Steinbrücks Nachfolger im Amt des Bundesfinanzministers, Wolfgang Schäuble (CDU), setzt unter anderem auf die Dienste von Freshfields. So waren Freshfields-Anwälte etwa als Berater beim Schuldenschnitt für Griechenland im März dieses Jahres beteiligt.
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