Unkontrollierte Kontrolleure

Markus Drescher über Videoüberwachung

Unternehmen sollen ihre Mitarbeiter grundsätzlich nicht mehr heimlich mit Hilfe von Videoaufnahmen bespitzeln dürfen. Eine Überwachung ohne das Wissen der Betroffenen wurde zwar bisher auch schon von Gerichten als illegal gewertet. Mit der geplanten Regelung soll nun aber auch gesetzliche Klarheit geschaffen werden, was bei der Mitarbeiterüberwachung erlaubt ist und was nicht: Heimlich wird verboten, offen ist erlaubt und wird ausgeweitet.

Wo genau soll hier nun der Fortschritt für Arbeitnehmer sein? Überwachung wird nicht dadurch angenehmer, dass man von ihr weiß. Dafür ermöglicht sie Arbeitgebern, weiter den Leistungsdruck zu erhöhen. Denn zwar sollen die Überwachungsmaßnahmen offiziell nicht zur allgemeinen Verhaltens- oder Leistungskontrolle genutzt werden dürfen. Doch wer überwacht die Überwacher? Wie soll sichergestellt werden, dass Vorgesetzte die technischen Möglichkeiten nicht nur nutzen, um zu überprüfen, ob etwa geklaut wird? Wer garantiert, dass sie nicht auch mal einen Blick riskieren, ob der Arbeitnehmer schnell genug arbeitet? Und wie sollte ein Arbeitnehmer beweisen können, dass er aufgrund der Videoüberwachung anschließend Repressalien ausgesetzt ist?

Die FDP rühmt sich nun allen Ernstes, etwas für den Arbeitnehmerdatenschutz getan zu haben. Hat sie. Eine Aufweichung zugunsten von Bespitzelung und den Interessen der Arbeitgeber.

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