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Streit um die Straße

Dresden, Castor, Blockupy: Der Staat will Protestierer abschrecken - er könnte sich verrechnen

Sachsens Behörden verfolgen hartnäckig Nazigegner, anderswo wird eine Innenstadt für mehrere Tage zur demonstrationsfreien Zone. Schlechte Zeiten für Demonstranten in Deutschland? Die Entwicklung ist widersprüchlicher. Die Bürger sind weniger in der Defensive, als es scheint.

Drei Ermittlungsverfahren, drei Anklageschriften, der Vorwurf ist jeweils derselbe: Drei Männer sollen andere Menschen zu schwerem Landfriedensbruch und Gewalt angeleitet haben. Per Megafon, per Fahne und per Lautsprecherwagen. Die Taten sollen sich am 19. Februar 2011 in Dresden ereignet haben, als zum zweiten Mal in Folge Tausende Menschen in die Elbestadt gekommen waren, um gegen Europas größten Naziaufmarsch zu protestieren - und ihn zu verhindern. »Straßenblockaden« und »Dresden«, diese zwei Worte sind mittlerweile miteinander so verknüpft wie »Wendland« und »Castor«, »1. Mai« und »Berlin«, vielleicht auch wie »Stuttgart 21« und »Wasserwerfer«.

Seit der ersten bundesweiten Mobilisierung nach Dresden vor drei Jahren sind Polizei und Staatsanwaltschaft in der sächsischen Landeshauptstadt damit beschäftigt, Nazigegner juristisch zu verfolgen. Ihnen scheint dabei jedes Mittel recht: millionenfache Funkzellenabfragen, Hausdurchsuchungen, verdeckte Ermittlungen nach Paragraf 129, um das Netzwerk der Organisatoren auszuforschen und einzuschüchtern. Die Rede von der »sächsischen Demokratie«, die Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse geprägt hat, ist zum Sinnbild für den ungewöhnlich bissigen Umgang mit Nazigegnern im Freistaat geworden.

Der jüngste Schlag gegen einen angeblichen »Rädelsführer« vom 19. Februar 2011 sorgt bundesweit für Empörung: Wenige Wochen vor den nächsten Protesten gegen Nazis in Dresden verurteilt das Amtsgericht einen Berliner Linkspartei-Mitarbeiter zu 22 Monaten Gefängnis. Richter Hans-Joachim Hlavka will damit ein Exempel statuieren, daraus macht er kein Geheimnis: »Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt«, sagt er zur Begründung. Wolfgang Thierse findet das Urteil »höchst befremdlich«. Besonders irritiert den SPD-Politiker und Blockadebefürworter die Konstruktion des Richters, einem Angeklagten die Taten Anderer anzurechnen »und ihn gewissermaßen stellvertretend zu verurteilen«. Man kann nicht Tausende Menschen für zwei Jahre in den Knast schicken, aber man kann diejenigen, die die Proteste auf den Weg bringen, unter Druck setzen und in der Öffentlichkeit als Kriminelle stigmatisieren. Die Kritiker sind überzeugt, das übermäßig harte Urteil soll auch andere von der Teilnahme an Demonstrationen abschrecken. »Wer kann sich noch trauen, während einer Demonstration ein Megafon in die Hand zu nehmen, wenn es so einfach zu einer Tatwaffe umgedeutet werden kann«, klagt Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie über die verunsichernde Wirkung.

Wer in der Offensive ist

Beobachter gehen allerdings davon aus, dass das Urteil gegen den Mann mit dem Megafon die nächste Instanz nicht überleben wird. Nach den Aktionen 2010 wollte die Justiz den sächsischen LINKEN-Politiker André Hahn als Anstifter überführen. Das Verfahren wurde eingestellt. Auch 351 Ermittlungsverfahren gegen Sitzblockierer von 2011 wurden zwar öffentlichkeitswirksam eingeleitet, aber in der Mehrzahl still und leise ad acta gelegt, wie das Bündnis »Dresden nazifrei« mitteilt. »Die Kriminalisierungswelle ist gescheitert«, resümiert der Grünen-Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi. Polizei und Staatsanwaltschaft gehe es nur noch darum, ihr Gesicht zu wahren und kurz vor dem 13. Februar Signale zu setzen, dass weiter mit aller Härte gegen Platzbesetzer vorgegangen wird.

Gegen Lichdi läuft das Verfahren noch: wegen »grober Störung« der rechtsextremen Versammlung. Wie viele andere hat er das Angebot erhalten, sein Verfahren gegen Geldstrafe einzustellen. Wie viele andere lehnte er ab. »Nach meiner Rechtsauffassung war die Teilnahme an der Sitzblockade durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt.« Diese Frage will er vor Gericht öffentlich ausfechten.

Unter linken Aktivisten ist in diesen Tagen das Gefühl verbreitet, die Repression in Deutschland werde immer schlimmer - der »Wahnsinn« in Sachsen, die Strafverfolgung hunderter Unterzeichner eines Aufrufs zum »Schottern« der Castorgleise, die Verbotsorgie gegen die Blockupy-Aktionstage in Frankfurt am Main. Auch ein halbes Jahr Untersuchungshaft für Jugendliche in Berlin, die beim 1. Mai Steine geworfen haben sollen, nährt diesen Eindruck. Doch die Entwicklung ist widersprüchlich. Um die Grenzen des legitimen Protests wird seit jeher gerungen. Bürger fordern den Staat durch neue Aktionsformen heraus, konservative Politiker und die Polizei wollen die Spielräume verengen.

Die Grundrechtsaktivistin Elke Steven sagt: »In den 1980er und 1990er Jahren wurde um die Legitimität von Sitzblockaden vor Militärgeländen oder auf der Castorstrecke gekämpft, seit etwa zehn Jahren konzentriert sich die Auseinandersetzung um den Konflikt zwischen Demo und Gegendemo.« Steven, die seit bald 20 Jahren Demos in Deutschland beobachtet, erinnert daran, dass nach den ersten Sitzblockaden von Anti-Atom- und Friedensbewegung Anfang der 1980er Jahre sogar um die 10 000 Verfahren eingeleitet worden seien. »Viele Beteiligte wurden tatsächlich verurteilt und zwar wegen nötigender Gewalt.« Die Einstufung als Straftat verwarf erst das Bundesverfassungsgericht: Mit zwei Grundsatzentscheidungen 1985 und 1995 betonte es die fundamentale Bedeutung des Demonstrationsrechts für die Demokratie und stellte gewaltfreie Blockaden unter seinen Schutz.

Der misstrauische Staat

Deutsche Gerichte stehen in Konflikten zwischen Staat und Bürgern seither regelmäßig auf der Seite der Demonstranten, auch - selbst wenn der Eindruck ein anderer sein mag - in Sachsen. Das Oberlandesgericht Dresden hat beispielsweise im Mai 2012 eine gewagte Konstruktion der Staatsanwaltschaft verworfen, die die Strafbarkeit der Platzbesetzung begründen sollte. Gerichte heben immer wieder Demoverbote auf oder stufen polizeiliche Maßnahmen als rechtswidrig ein. Eine Garantie für die Zukunft sind demonstrationsfreundliche Entscheidungen nicht, aber sie erhöhen den Aufwand für Ordnungsbehörden, ihr Vorgehen zu rechtfertigen. Und sie korrigieren in der Öffentlichkeit das Bild, wer der Rechtsbrecher ist.

Die Auseinandersetzung dreht sich aber nicht nur um die Erweiterung der Aktionsformen. Konservative, die schon wegen der nötigen Verkehrsumleitungen am liebsten gar keine Demonstrationenzulassen würden, nutzen derzeit die Möglichkeiten, die ihnen die Föderalismusreform eröffnet hat, um ihre Idee der von staatlicher Gnade abhängigen Grundrechte in Paragrafen zu gießen. Die neuen Versammlungsgesetze in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen schränken die Versammlungsfreiheit ein und weiten die Befugnisse von Polizei und Behörden in Bezug auf verdachtsunabhängige Kontrollen, Auflagen und Videoaufzeichnungen aus. Versammlungsleitern wird hingegen ein größeres Risiko aufgebürdet. Jeder soll sich drei mal überlegen, ob er sich bereit erklärt, eine Demonstration anzumelden. Die Länder fallen damit mehr und mehr hinter den Anspruch des Verfassungsgerichts zurück und orientieren sich wieder am alten bundesrepublikanischen Demonstrationsrecht, das von Misstrauen gegenüber Protestierenden geprägt war.

Die politische Bewertung von Demonstrationen verschiebt sich. In der Hochzeit der Frankfurter Spontiszene waren Barrikaden aus Müllcontainern und fliegende Pflastersteine keine Ausnahme in der Mainmetropole. Gefahrenprognosen wie im Mai in Frankfurt, die ein Totalverbot von Demonstrationen begründen sollten, sind daraus jedoch nicht entstanden. Im Wendland gab es Zeiten, da gehörten brennende Heuballen und Schlachten mit der Polizei zum normalen Castorprotest. Doch obwohl solche Bilder heute die absolute Ausnahme sind, lassen Polizei und Atomkraftfans jedes Mal von Neuem den gewalttätigen Atomkraftgegner aufleben: Dagegen müsse man mit allen Mitteln für Ruhe und Ordnung sorgen.

Das Grundrechtekomitee bringt die Auseinandersetzung gern auf die Formel: Der Kampf ums Demonstrationsrecht wird auf der Straße entschieden. Der Staat scheint dabei im Vorteil zu sein. Im Wendland hat er den Kampf jedoch weitgehend verloren, und auch im Kampf gegen Nazis ist die Akzeptanz von Blockaden gewachsen, trotz, vielleicht sogar wegen der hartnäckigen Strafverfolgung. Es hängt allerdings vom Thema ab: Bei Blockaden von Banken oder Jobcentern sieht das bislang anders aus. Und bei den alltäglichen Gängeleien von Demonstranten bleibt der »Aufschrei der Demokraten« fast gänzlich aus.

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