Probleme nach Mobbing keine Berufskrankheit

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Gesundheitliche Probleme nach Mobbing am Arbeitsplatz sind weder eine Berufskrankheit noch ein Arbeitsunfall. Das hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem am 18. Dezember 2012 veröffentlichten Beschluss entschieden.

Es gebe keine Berufsgruppe, die stärker als andere unter Mobbing leiden könne. Da es sich zudem zeitlich nicht auf ein bestimmtes Ereignis eingrenzen lasse, scheide auch ein Arbeitsunfall aus, urteilte das Landessozialgericht.

Im konkreten Fall hatte sich eine Frau aus dem Landkreis Fulda aufgrund von Gerüchten am Arbeitsplatz gemobbt gefühlt und psychische Probleme darauf zurückgeführt. Sie beantragte bei der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Die Unfallkasse Hessen lehnte aber ebenso ab wie die LSG-Richter. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

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