Neue Anpassungen zum 1. März 2013
KfW-Förderbedingungen
Für Verbraucher, die nach einer ausführlichen Energieberatung ihre Modernisierungsmaßnahmen längerfristig planten, hat es schon so manche Enttäuschung gegeben. »Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben«, äußert Margrit Unger, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. So wurde beispielsweise mit dem Programm »Energieeffizient sanieren - Ergänzungskredit« eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.
Mit dem neuen Programm ist nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen.
Den Wegfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen »Energieeffizient sanieren« auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent, und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch.
www.verbraucherzentrale-ener- gieberatung.de oder unter 0800/ 809 802 400 (kostenfrei).
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