Wer aufmuckt, wird ausgewiesen
Die Ausländerbehörde Passau will einen Sprecher der Flüchtlingsproteste loswerden
Patras Bwansi gehört zu den zentralen Figuren der Flüchtlingsproteste in Deutschland. Seit Monaten versucht der 34-Jährige, die deutsche Öffentlichkeit auf die menschenunwürdige Lage von Flüchtlingen aufmerksam zu machen, gibt Journalisten Interviews, organisiert Demonstrationen gegen Abschiebung, Residenzpflicht und Lagerunterbringung. Nun hat der Flüchtlingsaktivist einen Ausweisungsbescheid erhalten. Das Landratsamt Passau behauptet, er sei untergetaucht und halte sich ohne gültigen Pass an einem unbekannten Ort auf. Damit habe er seinen Duldungsstatus verwirkt.
In seiner Heimat Uganda kämpfte Bwansi für die Rechte von Homosexuellen, die dort massiv verfolgt werden. Im Sommer 2010 flüchtete er nach Berlin, wurde einem Lager im bayrischen Breitenberg bei Passau zugewiesen. Sein Asylantrag wurde im vergangenen Jahr abgelehnt. Ohne Pass kann Bwansi jedoch nicht abgeschoben werden.
Der Freistaat geht im Bundesvergleich besonders restriktiv mit Flüchtlingen um: Sie leben abgeschottet in Sammelunterkünften, dürfen den Landkreis nicht verlassen, bekommen Essenspakete zugewiesen, arbeiten dürfen sie nicht. »Nicht einmal Deutsch lernen darf ich«, empört sich Bwansi. Die Volkshochschule habe ihn abgelehnt – mit seinem Duldungsstatus sei ihm die Teilnahme an einem Kurs nicht erlaubt. Er will die Beschränkung seiner Bewegungsfreiheit nicht länger hinnehmen. »Wir müssen aus den Lagern herauskommen und uns gegen die Verletzung unserer Menschenrechte wehren«, sagt er.
Derzeit befindet er sich zusammen mit anderen Flüchtlingen und Unterstützern auf einer Protesttour durch 22 deutsche Städte, von Flüchtlingsheim zu Flüchtlingsheim. Den Vorwurf, untergetaucht zu sein, weist Bwansi zurück: Seine Abreise aus Passau im August habe er bei einer Pressekonferenz angekündigt. Danach habe er sich im Protestcamp in Berlin aufgehalten. Das ist auch in Bayern bekannt, wie aus dem Ausweisungsbescheid des Landratsamts hervorgeht. Unterstützer vermuten politische Gründe für die harte Maßnahme: Die bayrischen Behörden wollten einen politisch aufmüpfigen Flüchtling loswerden. Er wäre nicht der erste.
Aus Sicht des Berliner Migrationsrechtlers Volker Gerloff ist die Ausweisung in dieser Form rechtswidrig. Selbst wenn Bwansi untergetaucht wäre, sei diese Reaktion unüblich, meint er. In der Regel erfolge in so einem Fall eine Ausschreibung zur Festnahme. Ausgewiesen werden Ausländer eher nach handfesten strafrechtlichen Verurteilungen. Gegen den ugandischen Aktivisten liegt jedoch keine einzige vor.
Gerloff sieht in dem Vorgehen der Passauer Ausländerbehörde einen »hilflosen Versuch«, das Missfallen gegenüber dem Flüchtlingsprotest zum Ausdruck zu bringen. »Die Behörde hat offenbar das Gefühl, dass sie die Teilnahme von Herrn Bwansi am Flüchtlingscamp nicht untätig hinnehmen kann und greift daher zum letzten Mittel, der Ausweisung.«
Das Landsratsamt macht keinen Hehl daraus: Es will ein Exempel statuieren. »Mit der Ausweisungsverfügung soll auch eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer erzielt werden«, heißt es in dem Bescheid. Auf den acht Seiten in Juristendeutsch ist viel von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik die Rede, eine Bedrohung, die allein daraus erwachse, dass Behörden die Ausländer nicht mehr vollständig unter Kontrolle haben. Am Sonntag wollen die Flüchtlinge mit ihren Bussen in Passau Halt machen. Für Bwansi ist die Rückkehr in den Landkreis, der ihn aus der Bundesrepublik ausgewiesen hat, ein besonderes Risiko. Er will es trotzdem eingehen, um andere Geflüchtete zu ermutigen, sich ihrem Protest anzuschließen. »Wir dürfen nicht länger verängstigt sein.« Er hofft, am 20. März wohlbehalten wieder in Berlin einzutreffen. Am besten mit neuen Mitstreitern.
Auf www.nd-online.de/bustour berichten die Flüchtlinge täglich von den Stationen ihrer Protestfahrt.
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