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Orbáns Rache

Detlef D. Pries über eine Verfassungsänderung in Ungarn

  • Detlef D. Pries
  • Lesedauer: 2 Min.

Dem Parlament am Budapester Donau-Ufer lag gestern eine Verfassungsänderung zur Abstimmung vor, die als »umstritten« oder »hoch problematisch« zu bezeichnen einer Verharmlosung groben Unrechts gleichkommt. Bisher hatten die konservativen Fürsprecher des ungarischen Regierungschefs Viktor Orbán bei jeder Kritik an dessen autoritärer Amtsführung darauf verwiesen, dass die Gewaltenteilung in Ungarn durchaus funktioniere: Das Verfassungsgericht habe den Auswüchsen Orbanscher Gesetzgebungswillkür immerhin manche Spitze abgebrochen. Doch Viktor Orbán wäre nicht er selbst, wenn er die Ohrfeigen, die ihm die Richter tatsächlich verpasst haben, ohne Gegenangriff hinnähme. Und er wäre nicht Viktor Orbán, hätte er nicht gleich die Vernichtung des Gegners zur Parole erklärt. Die von seiner Regierung vorgeschlagene Novelle des erst vor einem guten Jahr »in Granit gemeißelten« Grundgesetzes macht die Verfassungsrichter faktisch zu Statisten, indem sie ihnen die inhaltliche Prüfung aller Gesetze verwehrt, die mit Orbáns Zweidrittelmehrheit verabschiedet wurden. Was die Richter bisher als Unrecht rügten, wird für Recht erklärt und gleich noch in Verfassungsrang erhoben. Da heuchelt der Regierungschef, Ungarn sei »voll und ganz den EU-Werten und -Gesetzen verpflichtet«, und entlarvt sich im nächsten Atemzug, indem er um des eigenen Machterhalts willen die Aufhebung des Rechtsstaats betreibt. Die auf solche Weise vorgeführte EU will »nötigenfalls alle Instrumente nutzen«. Man darf gespannt sein.

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