Von gestern
Jörg Meyer über den Umgang mit dem jüngst erzielten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst
Die Gewerkschaft ver.di kritisiert, dass ein Großteil der Bundesländer den jüngst erzielten Abschluss für die rund 800 000 Tarifbeschäftigten nicht eins zu eins auf die rund 1,2 Millionen Beamtinnen und Beamte übertragen will. In NRW will die CDU zwar diese Übertragung, hält aber im Gegenzug einen Stellenabbau von 1,5 Prozent der Stellen pro Jahr für notwendig. Kann beim öffentlichen Dienst überhaupt noch gespart werden, ohne dass der öffentliche Dienst in seiner Funktion noch weiter eingeschränkt wird als er es ohnehin schon ist? Was unterscheidet denn die Beamtinnen und Beamten von den Tarifbeschäftigten? Wachsende Arbeitsbelastung? Verlängerte Arbeitszeit? Beispielsweise ein seit 1993 gekürztes Weihnachtsgeld? Das unterscheidet sie nicht.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Beschäftigtengruppen ist: Beamte dürfen für ihre Rechte nicht streiken. Sicher, dafür hat es lange Jahre gute Gründe gegeben. Der öffentliche Dienst war eine sichere Bank, was Karriere und Altersversorgung angeht. Aber wenn man sich ansieht, wie die Arbeitgeber - also der Bund, die Kommunen, die Länder - mit ihren Untergebenen umgehen, dann stellt sich immer dringender die Frage, warum beispielsweise verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer nicht streiken dürfen sollen. Denn im Kampf um ihre Rechte als Arbeitnehmer unterscheidet sie von den Tarifbeschäftigten nichts.
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