Zu knapp »genäht« ein teurer »Spaß«
Hausratversicherung
Normalerweise erstattet die Hausratversicherung im Schadenfall den kompletten Neuwert des beschädigten Hausrates, erklärt Jonathan Mann, Versicherungsexperte bei TopTarif.de. Liegt der tatsächliche Wert der gesamten Wohnungseinrichtung jedoch über der in der Police angegebenen Versicherungssumme, liegt eine Unterversicherung vor, und Schäden werden nur anteilig vom Versicherer reguliert.
Ein Beispiel: Bei einem Einbruchdiebstahl in eine Wohnung, die mit 40 000 Euro versichert ist, entsteht ein Schaden von 10 000 Euro. Eine Prüfung ergab, dass der tatsächliche Wert des Hausrates 50 000 Euro beträgt. Durch die Unterversicherung beschränkt sich die Schadensregulierung des Versicherers auf 8000 Euro.
Oft werden der Wert des Hausrates unterschätzt und eine zu geringe Versicherungssumme angegeben. Auch durch teure Neuanschaffungen ist der ehemals angegebene Versicherungswert nicht mehr aktuell.
Deshalb sollten Verbraucher den Wert der gesamten Wohnungseinrichtung beim Versicherungsabschluss möglichst genau angeben und regelmäßig überprüfen. Dies setzt eine aufwendige Schätzung voraus. Versicherungen bieten eine einfachere Lösung an: den Unterversicherungsverzicht. Danach errechnet sich die Versicherungssumme pauschal aus der Wohnfläche sowie einem vom Versicherer festgelegten Betrag pro Quadratmeter (zwischen 600 und 700 Euro). So laufen Verbraucher nicht Gefahr, einen Teil des Schadens selbst zu tragen.
Wer bereits eine Hausratversicherung hat, sollte also prüfen, ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde. Wer eine neue oder günstigere Police sucht, dem helfen Vergleichsportale im Internet. So kann man die verschiedenen Hausratversicherungen vergleichen und bei Bedarf direkt wechseln. Der empfohlene Unterversicherungsverzicht wird hier automatisch eingestellt.
www.toptarif.de oder kostenlos unter Tel. (0800) 10 30 49 800
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