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Gericht: Öko-Abgabe rechtmäßig

EEG-Umlage ist zulässige Preisregulierung

  • Lesedauer: 1 Min.

Chemnitz (dpa/nd). Das Landgericht Chemnitz hat eine Musterklage gegen die Ökostrom-Abgabe abgewiesen. Diese sei als noch zulässige Preisregulierung zu sehen, sagte Richterin Petra Kürschner bei der Verkündung ihrer Entscheidung am Freitag. Der Staat verfolge damit legitime Ziele wie die Verringerung des Kohlendioxidausstoßes und die Förderung der erneuerbaren Energien. Auch die Befreiung einiger Unternehmen mit besonders energieintensiver Produktion von der Umlage halte sie für nicht verfassungswidrig, sagte Kürschner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Textilhersteller Vowalon hält die Umlage über den Strompreis nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für verfassungswidrig. Das Unternehmen hatte deshalb gegen seinen regionalen Energieversorger enviaM aus Chemnitz auf Rückerstattung seiner bisherigen Zahlungen geklagt. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie hatte gehofft, mit der Klage die Ökostrom-Abgabe insgesamt kippen zu können.

Vowalon und der Verband, der die Klage unterstützt, hatten sich auf ein Urteil zum »Kohlepfennig« berufen. In diesem Aufschlag auf den Strompreis zur Subventionierung des Steinkohleabbaus hatte das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Abgabe gesehen.

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