Haftpflichtversicherung: Schutz vor Ruin - auch der Schrebergarten muss geschützt werden

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Wer einen Schaden verursacht, haftet mit seinem ganzen Vermögen. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor dem Ruin. Doch viele sind gar nicht oder nicht hoch genug abgesichert. Das hat wohl jeder schon erlebt: Da stößt ein Gast ein Rotweinglas um und ruiniert den neuen Teppichboden. Oder die Kinder raufen sich auf dem Schulhof und eine Brille geht zu Bruch. Es kann noch viel schlimmer kommen: Die Familie grillt mit Freunden im Garten und durch die Schuld des Hausherrn verbrennt eine Stichflamme dem Nachbarn den Arm. In all diesen Fällen haftet der Schuldige und ist verpflichtet, den gesamten finanziellen Schaden zu ersetzen. Er muss also einen neuen Teppich kaufen oder für die Reparatur der Brille aufkommen. Dem verletzten Nachbarn muss er Schmerzensgeld, Behandlung, Pflegekosten und womöglich lebenslang eine Rente zahlen. Das kann im schlimmsten Fall Millionen Euro kosten und das Leben des Schuldigen ruinieren. Denn er haftet laut Gesetz mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. »Weil eine Unachtsamkeit solche verheerenden Folgen haben kann, sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben«, empfiehlt die Stiftung Warentest. Die Günstigsten sind schon für etwa 50 Euro im Jahr zu haben. »Insgesamt ist die Haftpflicht eine sehr günstige Versicherungsart«, bestätigt Peter Grieble, »aber es gibt erhebliche Preisunterschiede.« Während günstige Policen für Singles nur 50 bis 60 Euro kosten, verlangen andere Versicherungen bis zu 200 Euro. Familien mit Kindern können einen umfassenden Versicherungsschutz schon für unter 100 Euro kaufen. Trotzdem verzichtet ein Drittel aller Haushalte auf eine Privathaftpflichtversicherung oder ist zu niedrig abgesichert. »Die Deckungssumme sollte so hoch wie irgend möglich sein«, sagt der Stuttgarter Verbraucherschützer Grieble. Eine Deckungssumme von 1 Million Euro ist heute zu niedrig, 5 Millionen sind fast schon Standard und viele Versicherer bieten sogar Verträge über 7,5 oder 10 Millionen an - meistens für einen akzeptablen Preisaufschlag. Und weil ein Drittel aller Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung hat, ist es sinnvoll, wenn die eigene eine so genannte Forderungsausfalldeckung umfasst. Aber nicht immer und nicht für jeden reicht eine normale Privathaftpflicht aus. Eine Zusatzabsicherung kann für Mieter zweckmäßig sein, um sich gegen Mietsachschäden zu wappnen. Wer in seinem eigenen Haus einen Öltank nutzt, sollte eine Gewässerschadenhaftpflicht abschließen und wer Grundbesitz hat, sollte über eine Grundbesitzerhaftpflicht nachdenken. »Die gibt es für ganz wenig Geld«, erklärt Experte Grieble, etwa für 20 Euro. Wer im eigenen Haus wohnt, ist allerdings mit einer normalen Police ausreichend bedient, aber wer Wohnungen vermietet eben nicht. Eine Grundbesitzerhaftpflicht ist auch für Schrebergärtner sinnvoll. Dazu ein Beispiel aus der Rechtspraxis. Ein Kind spielt in einem fremden Garten, da bricht ein morscher Ast ab und verletzt das Kind am Bein schwer. Für Arzt und Krankenhaus muss in einem solchen Fall oft der Schrebergärtner aufkommen. Gut, wer dann auf eine Grundbesitzerhaftpflicht zurück greifen kann. Eine Übersicht über Preise und Konditionen bietet die Zeitschrift »Finanztest«, die in jeder Verbraucherzentrale kostenlos eingesehen werden kann. Weitere Tipps finden sich in dem Ratgeber "Richtig versichert - viel Geld gespart", den der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) herausgegeben hat. Er kostet 7,80 Euro und ist in jeder Buchhandlung erhältlich (ISBN 3-936350-13-2). HERMANNUS PFEIFFER
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