Börsenkurse über Facebook abrufen

Börsenaufsicht erlaubt Infos über Online-Netzwerke

  • Lesedauer: 2 Min.

New York (dpa/nd). Die US-Börsenaufsicht SEC hat Unternehmen grünes Licht gegeben, Twitter und Facebook für die Bekanntgabe wichtiger Informationen zu nutzen. Allerdings müssten Anleger auch wissen, dass die Profile für diese Zwecke eingesetzt werden, schränkte die Behörde am Dienstag ein. Auslöser für die SEC-Klarstellung war ein Facebook-Eintrag des Chefs der Online-Videothek Netflix, Reed Hastings. Er hatte im Juli 2012 beim Online-Netzwerk geschrieben, dass Netflix-Kunden sich im Monat davor erstmals mehr als eine Milliarde Stunden Video online angesehen hätten.

Die SEC störte sich daran, dass diese Neuigkeit, die Einfluss auf den Aktienkurs von Netflix haben könnte, nicht gleichzeitig allen Investoren zugänglich gemacht wurde. So habe eine Pressemitteilung wenige Stunden danach diese Information nicht enthalten und es habe auch keine Börsenmitteilung gegeben.

Im Fall von Hastings sieht die SEC von Sanktionen ab, weil es zu diesem Zeitpunkt noch Unklarheiten bei der Anwendung der Mitteilungs-Regeln in Online-Netzwerken gegeben habe, hieß es im Abschlussbericht. Für Nachahmer gab es aber eine Warnung: Wenn Anleger nicht wüssten, dass in einem privaten Profil eines Managers kursrelevante Informationen zu erwarten seien, würden solche Mitteilungen über Online-Netzwerke eher nicht akzeptiert. Viele Firmen nutzen Facebook und Co. bereits als zusätzliche Kanäle zu Börsen- und Pressemitteilungen.

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