Ende der Visumsfreiheit?
EU-Parlamentsausschuss unterstützt Klausel zur Begrenzung der Zuwanderung
Seit Monaten setzt sich die Bundesregierung vehement für die Wiedereinführung der Visumspflicht für bestimmte EU-Nachbarstaaten ein. Jetzt ist sie ihrem Ziel einen Schritt näher gekommen. Im EU-Parlament hat der zuständige Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Inneres und Justiz am Montagabend in erster Lesung der Einführung einer Notfallklausel zugestimmt. Danach sollen EU-Staaten die Visumsfreiheit aufheben können, wenn es etwa zu einem »substanziellen und plötzlichen Anstieg« illegaler Migration kommt.
Dies forderte insbesondere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), um etwa die Einwanderung aus Ländern wie Mazedonien und Serbien zu begrenzen. Dass die Zahl an Asylsuchenden aus diesen Ländern im Herbst vergangenen Jahres angestiegen war, deutete Friedrich als versuchten Missbrauch des Asylrechts. Die Migranten würden nicht politisch verfolgt, sondern seien »Wirtschaftsflüchtlinge«.
Damit ignoriert Friedrich Berichte von Flüchtlingsorganisationen. Pro Asyl veröffentlichte erst gestern eine neue Dokumentation zur Lage in Serbien. Darin zählt die Autorin Karin Waringo vielfache Belege für die Missachtung politischer Rechte, aber auch für rassistische Gewalt gegenüber Roma auf. »Sie sind einer umfassenden gesellschaftlichen Diskriminierung und Ausgrenzung ausgesetzt, die zur Folge hat, dass sie ihre Rechte nur sehr bedingt in Anspruch nehmen können«, heißt es in einer Erklärung von Pro Asyl. Aus diesem Grund müssten Asylanträge serbischer Antragsteller »individuell und sorgfältig« geprüft werden.
Berichte wie diese kennt die Europaabgeordnete Cornelia Ernst (LINKE) zuhauf. Sie mahnt auf nd-Anfrage an, die Visumsfreiheit für Länder des westlichen Balkans nicht aufzuheben. »Migrationsprobleme kann man damit nicht lösen. Im Gegenteil, man belässt die Probleme in diesen Ländern.« Ernst hat gegen die Notfallklausel gestimmt - als eine von insgesamt sieben EU-Parlamentariern. 33 Abgeordnete stimmten dafür. Sie hofft, dass das eindeutige Votum keine Vorentscheidung ist. In zweiter Lesung werde nun wieder mit dem Rat, also den Innenministern der EU-Länder, und der EU-Kommission verhandelt.
In der Debatte über die Wiedereinführung der Visumspflicht oder von Grenzkontrollen im Schengenraum sieht Ernst den »Beweis dafür, dass die EU nicht nur nach außen eine Festung darstellt, sondern zunehmend auch nach innen«. Denn auch Zuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten wie Bulgarien oder Rumänien soll nach dem Willen der Bundesregierung und anderer EU-Länder eingeschränkt werden, obwohl sie wie alle anderen EU-Bürger Freizügigkeit genießen.
Auch Ska Keller, migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Europaparlament, kritisierte die Entscheidung des EU-Parlamentsausschusses. Die im Entwurf der neuen EU-Visums-Verordnung vorgesehene Klausel diskreditiere das Recht auf Asyl. Es sei absurd, so Keller, »aufgrund einer gestiegenen Zahl von Asylsuchenden in gerade mal drei Mitgliedsstaaten eine Notlage der EU zu konstruieren«.
Die EU hat in den vergangenen Jahren für fast alle Länder des westlichen Balkans den Visazwang aufgehoben. Sieben Staaten in der Region gelten noch als EU-Erweiterungsländer. Damit befasste sich am Montag ein anderes Gremium: Der EU-Parlamentsausschuss für Auswärtige Angelegenheiten forderte, dass bis Ende Juni Verhandlungen mit Mazedonien aufgenommen werden.
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