Gericht stoppt Volksbegehren

Thüringer Initiative gegen Kommunalabgabe scheitert

  • Lesedauer: 2 Min.

Weimar (dpa/nd). Thüringens Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren gegen Kommunalabgaben gestoppt. Es sei unzulässig, weil es entgegen den Verfassungsbestimmungen Einfluss auf Abgaben nehmen wolle, entschied das Gericht gestern. Die Verfassung erlaube aber keine Begehren zu Abgaben und Haushaltsthemen. Die Regierung hatte das Gericht angerufen und dabei vor allem diesen Einwand vorgebracht. Auch bezeichnete das Gericht die Begründung des Begehrens als nicht ausreichend. Es wollte Einmalbeiträge bei Abwasseranlagen und Straßenbau abschaffen, in der ersten Runde unterschrieben knapp 25 000 Unterstützer.

Gerichtspräsident Joachim Lindner sagte, Verständnis für die Initiatoren sei auch beim Gericht da gewesen, aber: »Die Verfassung lässt eine andere Entscheidung nicht zu.« Dass Begehren zu Haushalt und Abgaben unzulässig seien, gelte auch unabhängig davon, ob sie Kosten verursachten oder - wie von der Initiative vorgebracht - »kostenneutral« seien.

Das Gericht rügte, die Begründung der Initiative enthalte »politische Schlagworte« sowie »irreführende und unrichtige Behauptungen«. Damit bezog es sich etwa auf die Formulierung, dass ein Beitragsmodell aus dem 19. Jahrhundert nicht Probleme des 21. Jahrhunderts lösen könne, oder Behauptungen, Bremen und Hamburg hätten keine Beiträge eingeführt. Auch über die Folgen des Vorschlags würden potenzielle Unterstützer nicht ausreichend informiert. Lindner sprach von einem »Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit«. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass Begründungen für Volksbegehren möglicherweise höhere Ansprüche erfüllen müssten als Begründungen von Gesetzesentwürfen im Parlament.

Peter Hammen von der »Bürgerallianz«, die das Begehren trug, sah dagegen »99 Prozent« aller Themen für Volksbegehren versperrt, weil die eigentlich immer mit Haushalt oder Abgaben zu tun hätten. Hammen und LINKE-Fraktionschef Bodo Ramelow kritisierten, dass die Landtagsverwaltung bei ihrer Prüfung des Begehrens keine Bedenken geäußert habe. Ramelow sprach sich für einen neuen Anlauf aus, mit einer Verfassungsänderung die Regeln für Volksbegehren zu ändern.

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