Neuregelung Arbeitsunfähigkeit bei »Erwerbslosigkeit«
Die Definitionen, wann Erwerbslose als arbeitsunfähig gelten, wurden neu geregelt. Dazu änderte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die »Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie« am 21. Juni 2012. Zukünftig ist die Definition von Arbeitsunfähigkeit (AU) unterschiedlich geregelt und hängt vom Status der Leistungsbezieher ab:
1. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld (ALG I): Hier ändert sich nichts. ALG-I-Bezieher sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, die Arbeitsstunden in dem Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Arbeitsagentur zur Verfügung gestellt haben. Wer also bereit ist, eine 40-Stunden-Vollzeitstelle anzunehmen, ist bereits arbeitsunfähig, wenn er krankheitsbedingt nur noch 39 Wochenstunden arbeiten kann. Maßstab sind allgemein »leichte Tätigkeiten« und nicht die zuletzt ausgeübte Beschäftigung (§ 2 Abs. 3 der Richtlinie).
2. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II): Hier gilt eine verschärfte Drei-Stunden-Regel: ALG-II-Bezieher gelten erst dann als arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können oder (mindestens drei Stunden) an einer Maßnahme teilnehmen können (§ 2 Abs. 3a). Die Regel gilt auch für Mini-Jobber, die ergänzend Hartz IV beziehen.
3. Bei sozialversicherungspflichtigen Aufstockern: Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die ergänzend Hartz IV beziehen, gilt die Spezialregelung für »Arbeitslose im SGB-II-Bezug« laut neuer Richtlinie nicht. Sie werden wie alle Arbeitnehmer behandelt: Arbeitsunfähig ist, wer seine »Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen« kann (§ 2 Abs. 1).
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.