Verfassungsgericht: Parteiwechsel führt nicht zu Mandatsverlust
Fall Pia Döring: Saarländische Linkspartei hat nach Übertritt der Abgeordneten zur SPD keinen Anspruch auf Rückgabe des Mandats
Saarbrücken (dpa/nd). Die Saar-Linke hat nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes keinen Anspruch auf die Rückgabe des Mandats der Landtagsabgeordneten Pia Döring. Diese hatte die Linke bereits kurz nach der Landtagswahl im Jahr 2012 verlassen und war zur SPD gewechselt. Döring habe ihr Mandat »rechtmäßig erworben«, erklärte Gerichtshofpräsident Roland Rixecker am Dienstag in Saarbrücken. Ihr Schritt sei mit dem Grundsatz des freien Mandats zu vereinbaren. Der Parteiwechsel führe deshalb nicht zum Mandatsverlust. (Az.: Lv 10/12)
Die Linkspartei wollte mit einer Wahlprüfungsbeschwerde erreichen, dass die Abgeordnete auf ihren Sitz im Landesparlament verzichtet und einem Nachrücker der Linken Platz macht. Sie begründete den Gang vor den Verfassungsgerichtshof damit, dass Dörings Entscheidung zu einer »Verfälschung des Wählerwillens« geführt habe.
Der Geschäftsführer der Linken im Landtag des Saarlandes, Heinz Bierbaum, wertet den Übertritt Dörings weiter »als eklatanten Betrug am Wähler«. Man respektiere das Urteil selbstverständlich, erklärte Bierbaum, »das Verhalten Dörings« halte man aber »nicht durch das freie Mandat gedeckt. In diesem Zusammenhang ist für uns die Darstellung des Gerichts, dass der Wählerwille mit der Wahl endet, nicht nachvollziehbar.« Bierbaum sagte, das Urteil »bedeute, dass den gewählten Bewerbern praktisch ein Freibrief für ihr weiteres Verhalten ausgestellt werde«.
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