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Preiserhöhung von RFT kabel unwirksam

Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch

  • Lesedauer: 1 Min.

Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beschwerten sich in den letzten Wochen viele Verbraucher über ein Preiserhöhungsschreiben der RFT kabel Brandenburg GmbH. Diese kündigte im Februar eine Preisanhebung für das Kabelfernsehen auf 11,93 Euro monatlich zum 1. Juni 2013 an.

Erk Schaarschmidt, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, rät den Betroffenen zum Widerspruch gegen die Preiserhöhung, »denn nach unserer Rechtsauffassung ist die Preiserhöhung unwirksam«. Es fehle schon der Hinweis auf ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Verbraucher im Preiserhöhungsschreiben, so der Rechtsreferent der Verbraucherzentrale weiter.

Die Verbraucherzentrale bezweifelt die Wirksamkeit der auf der Rückseite der Preiserhöhungsankündigung abgedruckten Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verbraucherzentrale prüft deshalb ein Abmahnverfahren. Für Betroffene gilt, dass sie der Preiserhöhung unbedingt nachweisbar widersprechen und zunächst nur die alten Preise weiterzahlen sollten.

Ratsuchende können sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden:

● Terminvereinbarung unter 01805 00 40 49 von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr (14 Cent/min im deutschen Festnetz, mobil maximal 42 Cent/min);

● Beratungstelefon unter 09001 775 770 jeden Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend).

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