Kein Recht auf Bestechung

Tatenlosigkeit der Regierung blockiert UN-Konvention gegen Korruption

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.
Abgeordnetenbestechung ist ein Thema mit viel Erregungspotenzial. Kein Wunder, dass es auch am Freitag im Bundestag hoch her ging. Die SPD hatte zur Debatte gebeten.

Seit Jahren schon, spätestens seit Deutschland vor zehn Jahren die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet hat, sorgt das Thema regelmäßig für Streit im Bundestag. Denn bevor die Konvention ratifiziert werden kann, muss sie im Gesetz verankert werden. Und das scheint schwieriger zu sein, als es der Normalbürger sich vorstellen kann. Immer wieder liefen die Debatten nach dem selben Szenario ab, immer wieder scheiterten sie schließlich, fasste Raju Sharma die Debatten zu sammen. Ein Antrag der Opposition werde vorgestellt, es folge ein allgemeines Nicken und Zustimmung zum festgestellten Handlungsbedarf sowie ein Zwischenruf von Jörg van Essen. Und das war's dann, konstatierte der Linkspolitiker, begleitet von feixendem Beifall der Opposition vor allem über die dargestellte unrühmliche Rolle des Parlamentarischen Geschäftsführers der Liberalen.

Diesmal trat van Essen immerhin ans Rednerpult, um seine Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung im Allgemeinen und die vorliegenden Anträge hierzu im Besonderen deutlich zu machen. Dass man bisher zu keinem Ergebnis gekommen sei, dafür gebe es gute Gründe, meinte er. Die Kompliziertheit des Problems vor allem und die daraus erwachsende Gefahr, keine verfassungsfeste Regelung hinzukriegen. Sein Koalitionskollege Wolfgang Götzer von der CSU fügte den wahrscheinlich entscheidenden Beweggrund für die Tatenlosigkeit der schwarz-gelben Koalition hinzu: Es gebe gar keinen Handlungsbedarf. Es gebe im Prinzip keine Bestechung von Abgeordneten. »Es sind keine Verdachtsfälle bekannt.«

Die Tatenlosigkeit der Regierungskoalition ist für Burkhard Lischka, den SPD-Abgeordneten, peinlich und für Wolfgang Wieland von den Grünen eine Schande. Den Vorwurf, dass es auch der rot-grünen Bundesregierung nicht gelungen war, eine Gesetzesform ohne Fehl und Tadel zu finden, überhörten beide geflissentlich. Beide lobten zugleich, dass es aus den Reihen der Regierungsparteien mit Siegfried Kauder einen Abgeordneten gibt, der nach einstigem Widerstand gegen eine Gesetzesregelung inzwischen für eine solche streitet. Um sein »Seelenheil« machte sich Wolfgang Wieland deshalb keine Sorgen, um das von van Essen angeblich schon.

Kauder, der Bruder des Unionsfraktionschefs Volker Kauder, der von van Essen zuvor wenig freundliche Kommentare erfahren hatte, weil er sich vom Saulus zum Paulus gewandelt habe, trat am Freitag mutig auch gegen Zögern und Bedenken in den eigenen Reihen auf. Die Abgeordneten hätten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Zu diesen zähle es, »ein Gesetz zu machen, weil die Bürgerinnen und Bürger nicht wollen, dass wir Sonderrechte haben«. Und wenig zimperlich ging er mit der Regierungskoalition um: »Wir können komplizierte Gesetzentwürfe von über 600 Seiten in fünf Minuten durchpeitschen.« Ein Gesetz, das die eigenen Privilegien beendet, scheint eine unlösbare Aufgabe zu sein.

Kauder, der nicht im nächsten Bundestag sitzen wird, hat einen eigenen Antrag ausgearbeitet, wie zuvor die LINKE, Grüne und SPD. Seine Versuche, hierfür Verbündete zu finden, sind jedoch bisher nicht von Erfolg gekrönt. Die Befürworter eines Gesetzes, das weiter geht als das bisherige dürre Verbot des direkten Stimmenkaufs, kündigten nun einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag an - gemeinsam mit Kauder.

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