Mehr Personal für bessere Pflege
LINKE und Gewerkschaften wollen tarifliche und gesetzliche Standards in Krankenhäusern
Immer wieder geraten gefährliche Krankenhauskeime, die allzu oft Todesopfer unter besonders geschwächten Patienten fordern, in die Schlagzeilen. Zu den Ursachen gehört häufig die Personalnot im Pflegebereich. Auch die Krankenschwestern und Pfleger haben schon oft genug darauf hingewiesen, dass sie in vielen Kliniken am Rande ihrer Kräfte stehen. Eine aktuelle ver.di-Umfrage ergab, dass in deutschen Krankenhäusern 70 000 Vollzeitstellen allein in der Pflege fehlen.
Eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht, sie könnte aber in einer Mindestpersonalbemessung bestehen: Nach bestimmten Kriterien müsste eine Mindestzahl von Pflegepersonen vorgehalten werden. Erreichen ließe sich eine solche sichere Personaldecke entweder über tarifliche Festlegungen für einzelne Kliniken oder über eine allgemeine gesetzliche Regelung.
Auf dem Weg dahin gibt es jedoch noch einige Hindernisse. Zum einen zeigte sich die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von LINKEN-Abgeordneten nicht bereit, hier überhaupt ein Problem zu erkennen, wie Harald Weinberg, LINKEN-Obmann im Gesundheitsausschuss, die Aussagen von Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP) zusammenfasste. Danach ist man im Gesundheitsministerium eher der Meinung, die Krankenhäuser hätten noch Effizienzreserven. Für Kathrin Senger-Schäfer, pflegepolitische Sprecherin der LINKEN, »handelt die Bundesregierung fahrlässig, indem sie den Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals und der Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten leugnet und nicht die Notwendigkeit von gesetzlichen Maßnahmen für eine Mindestpersonalbemessung erkennt.« Als Hindernis für ausreichend Pflegepersonal sehen viele Mitarbeiter die Fallpauschalen, da sie den falschen Anreiz setzen, möglichst viele Fälle mit möglichst wenig Personal in kürzester Zeit zu behandeln. Etwas besser waren bisher die psychiatrischen Abteilungen und Kliniken gestellt, für die noch bis Ende 2016 eine spezielle Personalregelung gilt. Aber auch diese hätte es ohne vorherige Proteste nicht gegeben, und auch hier hapert es in der Umsetzung, beanstandeten Betriebsräte.
Gebraucht werden für eine Personalbemessung handhabbare Kriterien. Ob es sich dabei einfach um eine Zahl von so und so viel Pflegenden pro Bett handeln kann, scheint fraglich. Auszugehen wäre vom Pflegebedarf der Patienten. In der Bundesrepublik werden heute auf einer Normalstation durchschnittlich 20 Patienten von einer Pflegekraft betreut. International stehen kalifornische Krankenhäuser mit fünf Patienten pro Pflegekraft sehr gut da.
Notwendig sind außerdem geeignete Sanktionsmöglichkeiten, wenn Kliniken nicht genug Personal einstellen. In Gewerkschaftsgruppen der Charité denkt man darüber nach, den Kollegen in unterbelegten Schichten zusätzliche Stunden gut zu schreiben. Die Hebel, hier Veränderungen zu erreichen, haben die Beschäftigten selbst in der Hand: Noch verzichten sie freiwillig auf freie Tage oder sogar Urlaubszeiten, um kranke Kollegen zu vertreten. Dazu sind sie nicht verpflichtet, aber Klinikleitungen nutzen diese aufopfernde Haltung häufig schamlos aus. Noch in dieser Legislaturperiode soll es zum Thema Mindestpersonalbemessung in Krankenhäusern eine öffentliche Anhörung im Bundestag geben, so hat es die LINKE bereits beantragt.
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