Betreut und trotzdem eigenständig
Wie sinnvoll ist eine Pflege-Wohngemeinschaft?
Werden Pflege-WGs finanziell unterstützt?
Unterstützung gibt es bei sozialen Einrichtungen, die bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet haben. Leben mindestens drei Pflegebedürftige in einer Wohngruppe, erhält sie einen Zuschuss von 200 Euro monatlich, um eine Person zu bezahlen, die sich um das Organisatorische kümmert.
Wie findet man interessierte Mitbewohner?
Wer eine Senioren- oder eine Pflege-WG gründen möchte, braucht interessierte Mitbewohnerinnern und Mitbewohner. Eine Zeitungsanzeige, ein Aushang im Seniorentreff oder eine Anfrage bei ambulanten Pflegediensten, die bereits solche Wohngemeinschaften betreuen, kann dabei hilfreich sein.
Was ist bei der Gründung einer Pflege-WG zu beachten?
Das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft soll nicht nur einen praktischen, sondern auch einen finanziellen Vorteil bringen. Eine große Wohnung, in die mehrere zahlende Mieter einziehen, ist oftmals günstiger als die bisherige eigene Wohnung.
Bei der Gestaltung des Mietvertrages sollte man klare Regelungen treffen. Was passiert, wenn zum Beispiel ein WG-Mitglied seine Miete nicht mehr zahlen kann? Kann jeder ein- und ausziehen, wie es ihm beliebt? Je präziser alles gleich zu Beginn geregelt ist, umso entspannter lebt es sich miteinander.
Es empfiehlt sich, Beratungsangebote der Kommune oder der Pflegekassen anzunehmen. Unter der kostenfreien Servicenummer der bundesweiten Compass-Pflegeberatung 0800 101 88 00 kann man Tipps und Hinweise zur Einrichtung und zur Förderung einer solchen WG erhalten.
Wie ist der Umgang mit der Vielzahl an Vertragspartnern?
Eine Wohngemeinschaft hat eine Vielzahl verschiedener Vertragspartner. Dazu gehören beispielsweise die Initiatoren des Wohnprojekts, mit denen der Mietvertrag geschlossen wird - das können Bauvereine, Stiftungen, kirchliche Träger, Genossenschaften oder private Eigentümer sein. Hinzu kommen Anbieter von Strom, Gas, Telefon. Es müssen Verträge mit ambulanten Pflegediensten geschlossen werden. Eventuell gibt es direkte Arbeitsverträge mit Reinigungspersonal oder Hauswirtschaftshilfen. Je nach Konzeption können anfallende Dienstleistungen auch von Angehörigen oder freiwilligen Helfern erbracht werden. Auch das sollte schriftlich festgelegt werden, um Irritationen der Bewohner untereinander zu vermeiden.
Wie verhält es sich mit der Eigenständigkeit in der WG?
Wie die Satzung oder der Mietvertrag schließlich aussieht, richtet sich auch nach dem Träger, der die Wohnungen zur Verfügung stellt. Wichtig ist, dass Vermieter und Pflegedienst nicht identisch sind, sonst würde es sich bei der Wohngemeinschaft um einen Heimbetrieb handeln, für den andere Gesetze gelten.
In Abstimmung mit den WG-Mitgliedern oder deren Vertretern und dem Vermieter wird entschieden, wer einzieht. Der Tagesablauf wird, soweit es möglich ist, von den Bewohnern selbst gestaltet. Die Eigenständigkeit jedes Bewohners sollte auf diese Weise so gut und lange es geht gewahrt bleiben.
Christina Fischer
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