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Schwarz-gelbes Mindestlohngesetz nicht vor der Wahl

Rückzieher: Bundesarbeitsministerin von der Leyen hält Zeit für Neuregelung bis zum Herbst nun doch für »zu knapp«

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (AFP/nd). Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hält eine gesetzliche Neuregelung zum Mindestlohn vor der Bundestagswahl im Herbst nun doch für nicht mehr machbar. Die Zeit bis zur Wahl sei „zu knapp für ein Gesetz, das viele Details berücksichtigen und auch den Bundesrat passieren muss“, sagte von der Leyen der „Bild am Sonntag“. Noch Ende April hatte es die CDU-Politikerin als ihr Ziel ausgegeben, „dass wir es in dieser Legislaturperiode durchsetzen“.

Noch vor wenigen Tagen hatte von der Leyen erklärt, sie sehe nur noch Klärungsbedarf in Detailfragen. „Wir reden nicht über das Ob, sondern über das Wie“, sagte die Ministerin bei einer Veranstaltung des Evangelischen Arbeitskreises von CDU und CSU Anfang Mai. Es gehe nur noch „um Fragen der Nuancen des Wie“, so von der Leyen.

Davon ist die Ministerin nun abgerückt. „Wir werden es also erst nach dem 22. September beschließen können“, zitiert das Blatt von der Leyen. Diese begrüßte zugleich, „dass sich die FDP einen Ruck gegeben hat und sich jetzt auch für Mindestlöhne ausspricht“. Damit verwies die CDU-Politikerin auf die Entscheidung des FDP-Parteitags Anfang Mai, der sich für eine Ausweitung von Mindestlohnregelungen geöffnet hatte. Um einen echten gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn handelt es sich freilich nicht: Die Koalitionsparteien setzen ausschließlich auf begrenzte Mindestlohnregelungen für bestimmte Branchen und Regionen.

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