Hoffnung auf krisenfestere Banken

Schwarz-gelbe Koalition will Eigenkapitalregeln in nationales Recht umsetzen

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.
Jahre nach Ausbruch der Bankenkrise beschließt der Bundestag zwei wichtige Gesetze - allerdings mit Lücken.

Über fünf Jahre ist es her, seit eine geplatzte Immobilienblase in den USA und die folgende Banken- und Finanzkrise die Weltwirtschaft an den Rand des Abgrundes brachten. Billionen Euro und Dollar flossen aus Staatskassen in die Rettung von Banken und ganzen Staaten. Nur die anfänglich vollmundig von Regierungen angekündigten Reformen wurden verzögert, aufgeweicht oder versandeten ganz.

Die Bundestagsbeschlüsse am Freitag über zwei schwarz-gelbe Gesetzesvorhaben wurden daher von Fachleuten mit Spannung erwartet. Das wichtigere der Vorhaben ist das sogenannte CRD-IV-Umsetzungsgesetz. Mit ihm werden die international vereinbarten höheren Kapitalanforderungen für Banken (»Basel III«) in nationales Recht umgesetzt. Das führe dazu, »dass Banken künftig krisenfester werden«, hofft die CDU.

Erst zwei Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise hatten sich die Staats- und Regierungschefs der 20 führenden Industrienationen geeinigt. Dass es solange dauerte, hing mit nationalen Interessen zusammen: Jede Regierung rettete erst »ihre« Banken und sorgte sich dann um Wettbewerbsnachteile für »ihre« Geldhäuser durch kommende Regulierungen. Bis heute setzt sich der Streit über Inhalte und Auslegungen fort: So ist weiter die Zustimmung der USA und einiger anderer Länder fraglich.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der sich aus Notenbankern und Aufsichtsbeamten zusammensetzt, veröffentlichte erst im Dezember 2010 Empfehlung für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards - »Basel III«. Der Inhalt war zuvor von den Staatschefs abgesegnet worden. Im Mai 2012 einigten sich die EU-Finanzminister auf eine Richtlinie. Als eines der ersten Länder setzt nun Deutschland »Basel III« in nationales Recht um.

Kaum ein Experte bestreitet, dass »Basel III« in die richtige Richtung weist. So müssen »systemrelevante« Großbanken wie die Deutsche Bank einen relativ höheren Kapitalpuffer anlegen als eine Sparkasse. Trotzdem bleiben Unsicherheiten. Der Finanzpolitiker Gerhard Schick (Grüne) bemängelte, bei »Basel III« verlasse sich der Staat weiter auf die internen Risikomodelle der Banken, die damit selbst festlegten, wie viel Eigenkapital sie brauchten.

Kritisiert wird auch die zu enge Fixierung auf das Thema Eigenkapital. Wer davon genug von seinen Aktionären auftreibt, kann zocken wie bisher. Forscher fordern daher eine weit stärkere Deckelung des »Leverage Ratio« einer Bank, als sie »Basel III« vorsieht - dies wäre eine Art Schuldenbremse.

Das zweite Gesetz bietet hauptsächlich Symbolpolitik. So werden Vorständen höhere Strafen angedroht. Das »Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Banken« soll ab 2016 die Kundeneinlagen »abschirmen« gegen Risiken zockender Investmentbanker. Damit werden die deutschen Universalbanken intern zu Trennbanken. Zudem müssen Banken ein Testament für ihre eigene Abwicklung vorweisen. Das erinnere »fatal an die hilflosen Versuche vieler Kommunen, die Spielsucht dadurch einzudämmen, dass man für Automatensalons und Wettbüros immer neue Bauauflagen ersinnt«, schimpft der DGB. Das Gesetz ist auch in der Bankenbranche heftig umstritten.


Lexikon

Über die gefährliche Hebelwirkung des Eigenkapitals einer Bank gibt das Leverage Ratio Auskunft. Diese Kennziffer für den Verschuldungsgrad sagt aus, wie hoch das Fremdkapital im Vergleich zum Eigenkapital ist. Die Deutsche Bank müsste nach Modellrechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ihr Geschäft halbieren, um auf ein tragfähiges Leverage Ratio zu kommen. nd

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