Sieben Nächte als Acht-Tage-Reise umworben
Reiserecht
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Verbraucher normalerweise nicht erwarte, dass An- und Abreisetag immer voll zur Reisedauer zählen.
Die Wettbewerbszentralen hatten zuvor vier Anbieter von Flusskreuzfahrten abgemahnt. Im Dezember 2012 hatte sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei den Reiseunternehmen Viking, A-Rosa, Nicko Tours und Plantours darüber beschwert, dass die Bezeichnung Acht-Tage-Reise in die Irre führe. Daraufhin kündigten Viking, A-Rosa und Plantours an, ihre Trips auf Sieben-Nächte-Reisen umzubenennen. Nicko Tours behielt sich eine Entscheidung vor. Nach dem Urteil ist eine Umbenennung unnötig.
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