Haftung für Abfallgebühr
Kommunalabgabenrecht
Dies entschied nach D.A.S. Angaben das Verwaltungsgericht Neustadt (Az. 4 K 866/12.NW). Die Behörde sei nicht verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig auf die Gebührenrückstände hinzuweisen.
Hintergrund: Mietverträge enthalten üblicherweise eine Klausel, nach der der Mieter zur Zahlung der Betriebskosten verpflichtet ist. Insbesondere bei Einfamilienhäusern wird vereinbart, dass bestimmte verbrauchsabhängige Kostenpositionen direkt mit den Versorgungsbetrieben abgerechnet werden: Heizmaterial, Wasser, Abwasser oder Gebühren für die Abfallentsorgung. Gebührenschuldner gegenüber öffentlichen Stellen bleibt in der Regel der Eigentümer.
Der Fall: Ein Vermieter mehrerer Eigentumswohnungen hatte bei der Gemeinde beantragt, die Gebühren für die Abfallentsorgung direkt von seinen Mietern zu erheben. In den Jahren 2006 bis 2008 bezahlten einige Mieter die Gebühren nicht komplett. 2009 und 2011 erhielt der Eigentümer Gebührenrechnungen über insgesamt 1500 Euro. Der Mann widersprach dem Gebührenbescheid: Er war der Ansicht, dass die Gemeinde nicht Jahre später von ihm Gebühren verlangen könne, die seine Mieter nicht entrichtet hätten. Vielmehr hätte die Gemeinde ihn rechtzeitig über die Außenstände informieren müssen. Inzwischen seien die Mieter längst ausgezogen und die Kautionen zurückgezahlt.
Das Urteil: Das VG Neustadt betonte, dass die Gebührenbescheide hier im Einklang mit der städtischen Gebührensatzung ergangen seien. Der Eigentümer sei für den Müll verantwortlich, der im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung seines Grundstücks bzw. seiner Wohnung anfalle. Die Behörde dürfe die ausstehenden Beträge von ihm verlangen. Die Gemeinde sei nicht verpflichtet, ihn rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass seine Mieter die Gebühren nicht bezahlten. Der Vermieter habe selbst die Möglichkeit gehabt, sich vor Beendigung der Mietverhältnisse über mögliche Zahlungsrückstände seiner Mieter bei der Gemeinde zu informieren.
Infos: www.das.de/rechtsportal
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.