Schweiz kauft sich bei den USA frei

Reste des Bankgeheimnisses werden fallen

  • Steffen Klatt, Zürich
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Schweiz hat ein Gesetz vorgelegt, wonach Banken des Landes wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit den USA eine Vereinbarung treffen können. Das dürfte Milliardenbußgelder bedeuten. Auch der von der EU geforderte Informationsaustausch ist nur noch eine Frage der Zeit.

Auf Schweizer Banken kommen Strafzahlungen in Milliardenhöhe zu. Noch sind die Einzelheiten der Vereinbarungen nicht bekannt, welche die Schweiz mit den USA getroffen hat. Klar ist, dass das Abkommen die Banken ermächtigt, sich einzeln mit dem US-Justizministerium von den Sünden der Vergangenheit freizukaufen. Dabei werden die Reste des Bankgeheimnisses über Bord geworfen.

Die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat gestern das Rahmenabkommen der beiden Regierungen vorgestellt. Danach werden die Banken ermächtigt, den USA Informationen über Kundenbeziehungen zu US-Bürgern zu übermitteln. Sie dürfen auch Listen über den Abfluss von Kundengeldern von US-Bürgern zu anderen Banken übermitteln. Außerdem sollen die Bankmitarbeiter genannt werden dürfen, die diese Bürger betreut haben. Die USA machen die Angaben zur Bedingung, um mit den Banken eine Vereinbarung abzuschließen, die eine formelle Anklage wegen Verletzung von US-Recht ausschließt.

Die Banken sind nicht gezwungen, eine solche Vereinbarung abzuschließen. Allerdings haben die US-Behörden schon gegen 14 Institute Ermittlungen aufgenommen, darunter auch gegen die Kantonalbanken in Basel und Zürich. »Wer sich nicht an dem Programm beteiligt, geht ein Risiko ein«, sagte Widmer-Schlumpf. Was das heißt, zeigt das Schicksal der Bank Wegelin in St. Gallen, der einst ältesten Privatbank des Landes: Als die US-Behörden Anklage erhoben, musste sie schließen, obwohl sie vor allem in der Schweiz tätig gewesen ist. Andere Banken waren da schlauer: Die UBS hatte sich 2009 mit 780 Millionen Dollar freigekauft, später folgten die Credit Suisse und Julius Bär.

Das Abkommen der beiden Regierungen muss noch vom Schweizer Parlament genehmigt werden. Das soll innerhalb von wenigen Wochen geschehen, damit das Abkommen am 1. Juli in Kraft treten kann. Die Eile verärgert viele Parlamentarier. Sie sehen sich unter Druck gesetzt - und von der Justizministerin hintergangen. Diese macht nämlich auch im Streit mit der EU keinen Hehl mehr daraus, dass die Schweiz die Brüsseler Position übernehmen muss. Nachdem Luxemburg und Österreich den automatischen Informationsaustausch zu Zinszahlungen an EU-Bürger akzeptiert haben, muss nun auch die Schweiz nachziehen. Damit ist die sogenannte Abgeltungsteuer, wie sie im gescheiterten Steuerabkommen mit Deutschland vorgesehen war, vom Tisch. Noch im Dezember hatte die Schweiz einen Informationsaustausch abgelehnt.

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