Top-Themen im Wahlkampf: Wohnen und Mieten

Die Standpunkte der Oppositionsparteien

  • Lesedauer: 2 Min.

Mieterhöhungen auf Bestandsmieten sollen auf 15 Prozent in vier Jahren begrenzt werden, bei Neuvermietungen darf die Miete um nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die von Schwarz-Gelb vorgenommene Einschränkung des Mietminderungsrechts bei energetischer Sanierung wird zurückgenommen. Bei Maklergebühren soll gelten: Wer bestellt, zahlt. Der Heizkostenzuschuss beim Wohngeld wird wieder eingeführt. 30 Prozent des öffentlich geschaffenen Wohnraums soll mit Sozialbindung versehen werden.
Aus dem SPD-Aktionsprogramm

Der größte Preistreiber sind aktuell die Wiedervermietungsmieten. Sie sollen künftig nicht höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen, wo Wohnraummangel herrscht. In laufenden Verträgen bremsen wir den Mietanstieg durch die Drosselung der regelmäßigen Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Auch im Zuge von Modernisierungen senken wir die Mieterhöhung auf maximal neun Prozent der Kosten pro Jahr und beschränken sie auf die energetische Sanierung sowie altersgerechten Umbau.
Grüner Wahlprogrammentwurf

Der Mietspiegel muss flächendeckend eingeführt werden und sich an allen Bestandsmieten orientieren, nicht nur an den Abschlüssen der letzten Jahre. Die Kommunen erhalten das Recht, auf der Grundlage dieser Mietspiegel Höchstmieten festzulegen, um den Preisanstieg zu stoppen. Die Nettokaltmiete in bestehenden Mietverhältnissen darf ohne maßgebliche Wohnwertverbesserung grundsätzlich nur im Rahmen des Inflationsausgleiches maximal bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Mieterhöhungen allein wegen Neuvermietung sind unzulässig.
LINKE-Wahlprogrammentwurf

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