Gut gemeint

Christin Odoj über eine Rente für DDR-Dopingopfer

  • Lesedauer: 1 Min.

Dinge, die gut gemeint sind, scheitern nicht selten daran, dass sie keiner so recht haben will, denn es geht ja immer noch irgendwie besser. Ein gutes Beispiel dafür ist das Gesetz der Grünen-Bundestagsfraktion, das Dopingopfern in der DDR eine zusätzliche monatliche Rente zusichern sollte. Der Entwurf ist nun seit gestern vom Tisch, weil ihn jede andere Partei im Bundestag besser gemacht hätte.

Der LINKEN fehlt der Bezug zum Doping in der Bundesrepublik, der CDU reicht die einmalige Entschädigungszahlung durch das Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) aus dem Jahr 2002 aus. Interessant ist die Verweigerung der SPD: Auch sie hält Doping in der BRD für beachtenswert, konnte sich jedoch nicht verkneifen, das Schicksal der DDR-Dopingopfer mit dem politisch Inhaftierter gleichzusetzen - die würden schließlich auch keine Entschädigungsrente bekommen, begründet Martin Gerster die Ablehnung seiner Fraktion.

Es wäre wohl ratsam gewesen, bei einem solch sensiblen Thema die Sache parteiübergreifend anzugehen, denn im Grunde gab es links der CDU eine breite Zustimmung für den Antrag. Stattdessen blieb man wieder im parteipolitischen Klein-Klein hängen. Nur bei einer gemeinsamen Initiative wäre auch der Eindruck entstanden, dass man sich mit dem Schicksal der Geschädigten ernsthaft auseinandersetzen will.

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