Erlass gegen Drosselung?

Verordnung für Netzneutralität angekündigt

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.
Die umstrittenen neuen Internettarife der Deutschen Telekom sollen durch eine Verordnung aus dem Bundeswirtschaftsministerium gekippt werden. Allerdings enthält die geplante Regelung eine entscheidende Lücke, warnen Netzexperten.

Macht Philipp Rösler (FDP) noch vor der Bundestagswahl ernst mit einer Verordnung zur Netzneutralität? Am Montag bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium einen Bericht des »Spiegel«, wonach bereits ein entsprechendes Papier erarbeitet wurde, um Internetanbieter zukünftig zu zwingen, alle Inhalte gleich schnell zum Kunden zu transportieren. Bei Verstößen gegen die Netzneutralität soll künftig die Bundesnetzagentur einschreiten dürfen.

Der neunseitige Entwurf »zur Gewährleistung der Netzneutralität« ist laut »Spiegel« entstanden, weil das Ministerium mit den bisherigen Zugeständnissen der Telekom in den Verhandlungen nicht zufrieden sei. So hatte der Konzern in der vergangenen Woche verkündet, die Drosselung des heimischen Anschlusses nach dem Erreichen eines bestimmten Datenvolumens nur noch auf zwei Megabit pro Sekunde anstatt auf bisher geplante 384 Kilobit pro Sekunde zu beschränken.

Obwohl der Bonner Konzern versucht, damit seinen Kritikern entgegenzukommen, würde die Ankündigung am eigentlichen Konflikt um die Netzneutralität nichts ändern. Der Konzern hält nämlich weiterhin an seinem Plan fest, bestimmte konzerneigene Dienste wie die Videoplattform Entertain von der Datenbremse auszunehmen. Wird durch die Verordnung aus dem Hause Rösler, die noch vor der Sommerpause ins Kabinett eingebracht werden soll, nun alles besser? Zweifel daran sind nach Äußerungen einer Ministeriumssprecherin am Montag allerdings angebracht. »Die Verordnung soll die Netzbetreiber verpflichten, alle Daten gleichzubehandeln«, erklärte die Sprecherin aus der Bundespressekonferenz.

Markus Beckedahl, Betreiber von »Netzpolitik.org«, äußert auf seinem Blog allerdings Zweifel am Verordnungsvorhaben Röslers. Bei dem Thema komme es auf »einzelne Worte und ihre genaue Definition« an, warnt Beckedahl. Ihn beunruhigt, dass der Verordnungsentwurf den Bereich der so genannten Managed-Services offensichtlich nicht mit umfasse. Um einen solchen Service handelt es sich, wenn der Kunde für die Übertragung des Dienstes eine Extragebühr zahlen muss, genau wie es beim Telekom-Angebot Entertain der Fall ist.

Will die Telekom den bisher bekannt gewordenen Ausführungen der Verordnung entsprechen, müsste sie lediglich die eigenen Dienste genauso behandeln wie die Angebote der Konkurrenz. Laut Beckedahl könnte dies dazu führen, dass die Dienste der Telekom dieselben Gebühren für die Überholspur zahlen würden wie andere Anbieter. Im Grunde würden sich die Bonner damit ihre eigenes Angebot in Rechnung stellen und könnten somit weiterhin Geld für den bevorzugten Datentransfer verlangen. Kleinere Anbieter ohne die finanziellen Möglichkeiten blieben bei einer solchen Regelung weiterhin benachteiligt.

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