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Landtag bedauert Verfolgung Homosexueller

Thüringen: Keine Rehabilitierung und Entschädigung

  • Lesedauer: 1 Min.

Erfurt (dpa/nd). Der Thüringer Landtag bedauert die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller in der Nachkriegszeit. Eine Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer sieht ein entsprechender Antrag aber nicht vor, der am Freitag im Landtag in Erfurt mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition angenommen wurde. Der Beschluss bezieht sich sowohl auf den sogenannten Schwulen-Paragrafen 175 in der Bundesrepublik als auch auf die DDR-Gesetzgebung.

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Zuvor war ein weitergehender Oppositionsantrag von Grünen und Linkspartei abgelehnt worden. Grünen-Politikerin Astrid Rothe-Beinlich zeigte sich enttäuscht darüber, dass sich die Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen konnten. »Die Entschuldigung steht aus. Wir sollten alle über unseren Schatten springen und dieses wichtige Signal senden.«

Das Plenum unterstützt einen Beschluss des Bundesrates vom Oktober 2012. Demnach wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen »einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilter« einzuleiten.

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