Hilfsfonds für Flutopfer

Bund übernimmt Straßenreparatur

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (epd/nd). Der Bundestag hat einstimmig den mit acht Milliarden Euro ausgestatteten Aufbaufonds zur Bewältigung der Hochwasserschäden bewilligt. Fraktionsübergreifend waren die Fluthilfen auf breite Zustimmung gestoßen. Der Fonds soll von Bund und Ländern finanziert werden. Der Bund übernimmt wegen der Zuständigkeit für Bundesstraßen, Autobahnen und bestimmte Wasserwege mit 4,75 Milliarden Euro einen leicht höheren Anteil. Um die Finanzierung zu stemmen, muss der Bund neue Schulden aufnehmen und streckt das Geld zunächst komplett vor. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil zurückzuzahlen.

Redner aller Fraktionen mahnten mehr Hochwasserschutz an. »Wir müssen so handeln, als wenn uns die Flut im nächsten Jahr schon wieder ereilen könnte«, sagte der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Reiner Haselhoff (CDU). Das Gesetz sieht zudem Sonderregelungen zur Insolvenzantragspflicht vor. Firmen, die durch die Flut zahlungsunfähig sind, bekommen so mehr Zeit, um andere Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Außerdem ist eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit Teil des Gesetzes. Betriebe können somit Kurzarbeitergeld für Beschäftigte und für Azubis beantragen.

Weitere Abstimmungen in der Spätschicht

Schlag mit der Moralkeule

Am Ende ist niemand zufrieden. Genau drei Minuten brauchen die wenigen Abgeordneten des Bundestages in der Nacht zum Freitag, um die Richtlinie der Europäischen Union zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels in nationales Recht umzusetzen. Werden Probleme damit gelöst? mehr
 

Gorleben im Hinterkopf

Atommüll-Endlagersuche soll angeblich ergebnisoffen sein
Das Endlagersuchgesetz ist verabschiedet. Atomkraftgegner befürchten, dass der Salzstock im Wendland heimlicher Favorit für einen Standort bleibt. Vor dem Reichstag türmten Demonstranten gelbe Fässer aufeinander, um auf das Atommülldesaster aufmerksam zu machen. mehr

Ehegattensplitting für Homo-Paare

Drei Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag die steuerliche Gleichstellung vom homosexuellen Paaren beschlossen. Das bislang Eheleuten vorbehaltene Ehegattensplitting gilt künftig auch für die eingetragenen Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben. Die Ausweitung dieser Regelung kostet den Staat etwa 55 Millionen Euro pro Jahr.

Bundeswehreinsätze

Zwei Auslandseinsätze wurden verlängert: Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der Überwachung der libanesischen Küste und versucht mit ihrem Einsatz, Mali zu stabilisieren. Zu den Einsätzen können bis zu 450 Soldaten entsandt werden.

Verbraucherschutz gestärkt

Verbraucher sollen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt werden. Verabschiedet wurde ein Gesetzespaket, das unter anderem Massenabmahnungen gegen private Internetnutzer eindämmen soll. Anwälte dürfen für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik künftig höchstens 155,30 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere hundert Euro. Inkasso-Unternehmen sollen erläutern müssen, für wen und warum sie offene Zahlungen eintreiben.

(dpa/nd)

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