Der nicht erkannte Darmkrebs

Kein Behandlungsfehler

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Arzt ist nicht zu weiteren Untersuchungen eines Patienten verpflichtet, wenn dieser den Arzt nicht mehr aufsucht. Das gilt auch dann, wenn Patienten an einer vorher nicht erkannten Erkrankung sterben, erklärte das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 25. Juni 2013 (Az. 26 U 140/12).

Es sei richtig, wenn ein Arzt einen Patienten zur Abklärung an einen Facharzt überweise. Eine weitere Untersuchung müsse er zunächst nicht veranlassen.

Im konkreten Fall hatte ein Gynäkologe eine Patientin mit Unterleibsschmerzen nach dem Ausschluss eines gynäkologischen Befundes zur weiteren Untersuchung an einen Urologen verwiesen. Dieser habe in einem Arztbrief, der auch an den Gynäkologen ging, zu einer weiteren Darmuntersuchung geraten.

Die Patientin suchte den Gynäkologen nicht mehr auf. Wegen zunehmender Schmerzen unterzog sie sich später einer Darmspiegelung. Dabei wurde ein Darmkrebs festgestellt, an dem sie zwei Jahre später starb.

Auf seinem Gebiet sei dem Gynäkologen kein Behandlungsfehler nachzuweisen, erklärte das Gericht. Der Arzt habe die Patientin zur weiteren Untersuchung an einen anderen Arzt überweisen dürfen. Er sei nicht verpflichtet gewesen, die Patientin zur Kontrolle nach der urologischen Untersuchung einzubestellen. Nachdem sich die Patientin bei ihm nicht mehr gemeldet habe, habe er annehmen dürfen, dass sich die Beschwerden gebessert hätten.

Die Kinder der Patientin hatten den Arzt auf 30 000 Euro Schadenersatz verklagt, weil nach ihrer Ansicht bei fachgerechtem Vorgehen die Krebserkrankung früher festgestellt worden wäre.

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